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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten Sie einmal Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall - falls Sie ganz oder teilweise handlungsunfähig werden, kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.
Die Veranstaltung ist kostenfrei!
Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms "Mehrgenerationenhaus" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Stiftung für Rinteln gefördert.
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Termine
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Do, 16. Oktober 2025.
18:00 - 20:00 Uhr. Kalender download
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Do, 16. Oktober 2025.
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Zusätzliche Informationen
Ort: Hospizverein Rinteln e. V., Mühlenstr. 16, 31737 Rinteln Organisator: Hospizverein Rinteln e. V. Kontakt: Hospizverein Rinteln e. V., 0178 1657501 E-Mail: info@hospizverein-rinteln.de Kategorien: Verschiedenes, Vorträge & Lesungen, Gesundheit, Junge Leute, Senioren, Sonstiges Kommentare
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