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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
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Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten Sie einmal Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall - falls Sie ganz oder teilweise handlungsunfähig werden, kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der
Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Hospizverein Rinteln e.V.
Anmeldung:
Hospizverein Rinteln e. V., 0178 1657501, info@hospizverein-rinteln.de -
Termine
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Di, 20. Oktober 2026.
18:00 - 20:00 Uhr. Kalender download
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Di, 20. Oktober 2026.
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Zusätzliche Informationen
Ort: Hospizverein Rinteln e. V., Mühlenstr. 16, 31737 Rinteln Organisator: "Generation 50+" der Stadt Rinteln Kontakt: Hospizverein Rinteln e. V., 0178 1657501 E-Mail: info@hospizverein-rinteln.de Kategorien: Verschiedenes, Vorträge & Lesungen, Gesundheit, Senioren, Sonstiges Kommentare
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