1. Kein Kampf gegen Windmühlen

    Heinrich Sasse wollte die Möglichkeit hybrider Sitzungen ausweiten

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    Auf der letzten Sitzung des Rintelner Rates in diesem Jahr ging es vergleichsweise harmlos zu. Die Tagesordnung gab auch keine großen Reibungspunkte; bis auf die Frage, ob künftig auch Fachausschusssitzungen und Sitzungen des Rintelner Ortsrates in hybrider Form möglich werden sollten. Das hatte nämlich Heinrich Sasse (WGS) beantragt und wurde dabei unterstützt von Antje Rinne (RI), die in einer Einschränkung von hybriden Sitzungen auf Rat und Verwaltungsausschuss einen Verzicht auf digitale Errungenschaften sah. Die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf hybrider Sitzungen ist im Raum 535 im Rathaus geschaffen und so gebe es keine vernünftigen Gründe, die dagegen sprechen, begründete Sasse seinen Antrag. Dann jedoch die Kehrtwende. Er habe die politische Stimmungslage im Rat erkannt und ziehe seinen Antrag zurück: "Ich bin nicht Don Quijote und will nicht gegen Windmühlen kämpfen!" Als Rückschritt sah Veit Rauch (CDU) die Begrenzung hybrider Sitzungen auf Rat und VA nicht. Je mehr Sitzungen hybrid abgehalten werden, desto höher die personelle Belastung in der IT-Abteilung des Rathauses und desto höher auch die Personalkosten. Der Beschluss des Rates war dann auch eindeutig.

    Kulanz bei Bannern an Brücken

    Umfangreich dann aber die Anfragen an die Verwaltung aus dem Rat heraus. Unmut kam auf zur Frage, warum denn künftig keine Werbebanner mehr an Brücken angebracht werden dürfen. Klare Antwort der Bürgermeisterin: Wenn der Verwaltung ein unrechtmäßiger Zustand angezeigt wird, dann muss sie rechtskonform reagieren. Eine "Kulanz", wie von Kay Steding (CDU) gewünscht, gebe es da nicht. Man werde aber nach alternativen Möglichkeiten für solche Werbebanner suchen, so Andrea Lange.

    Wer die Feuerwehr bestellt, muss zahlen

    Veit Rauch wollte von der Verwaltung wissen, bei wie vielen der etwa 200 Feuerwehreinsätze im Jahr die Verursacher mit einem Gebührenbescheid rechnen müssten. Dazu zählen beispielsweise Fehlalarme, nicht jedoch Brandeinsätze. Dazu, so Stadtjurist Jan Boße, habe er schon im letzten Finanzausschuss Auskunft gegeben: "Sofern Gebührenerstattung bestehe, schickt die Verwaltung auch entsprechende Bescheide heraus!"

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