Die Community der Mountainbiker ist alarmiert. Wie die "Deutsche
Initiative Mountainbike" (DIMB) befürchtet, könnten deutliche
Einschränkungen für Mountainbiker bei Inkrafttreten des derzeit als
Referentenentwurf vorgelegten Gesetzestextes die Folge sein.
Das alte Waldgesetz ist von 1975, als Mountainbikes noch gar nicht
auf dem Markt waren. Eine Neuregelung war also erforderlich,
allerdings lässt der aus dem grünen Ministerium von
Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stammende Entwurf nichts Gutes
für die MtB-Szene erwarten. Das würde auch massive Auswirkungen auf
die Mountainbiker im Landkreis Schaumburg haben, insbesondere im
Wesergebirge, Bückeberg und natürlich auch im Deister. Hier die
Informationen zu dem, was im neuen Bundeswaldgesetz stehen könnte.
Im § 29 des neuen Bundeswaldgesetzes heißt es im Referentenentwurf:
"Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren
mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen
betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und
dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind
Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen
und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade."
Zusätzlich könnten die Länder im Entwurf bestimmen, das Radfahren
im Wald nur auf ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig sei.
Alarmzeichen stehen auf "Rot"
Beim DIMB stehen die Alarmzeichen deshalb auf Rot und die
Vereinigung kündigt an, sich für die Interessen der Mountainbiker
einzusetzen. Derzeit bringen sich Verbände noch mit Vorschlägen für
das Gesetz ein und dabei, so schreibt eines der angesagtesten
Magazine für Mountainbiken, die "bike", dass der Naturschutzbund
(Nabu) sich massiv gegen Mountainbiker wendet. Dabei hätten sie
besonders die "Trails", also schmale Trampelpfade mit hohem Sport-
und Spaßwert, im Auge. Der NaBu wünscht sich, dass Radfahren nur
noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt sein soll. Faktisch würde das
das Ende des MtB-Sports im Wald bedeuten, und das, wo Radfahren
eigentlich im besonderen Fokus stehen sollte.
Auch E-Bikern geht es an den Kragen
Auch die E-Mobilität sollte - mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen -
im Wald eingeschränkt werden. Für E-Biker, mittlerweile eine sehr
starke Gruppe unter den Mountainbikern, würde dies weitere
Beschränkungen bedeuten. Wie die "bike" weiter schreibt, sind
andere Verbände, darunter auch die der Jagdpächter, weitaus
zurückhaltender mit ihren Forderungen. Lediglich ein
Nachtfahrverbot im Wald wird von der Jagd gefordert, um dem Wild
mehr Ruhezeiten zu gönnen. Dabei stellte die DIMB fest, dass es
besonders zwischen Wanderern und MtB'lern ein hohes Maß an
gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme gibt und die Umweltschäden
durch grobstollige Mountainbikereifen nicht über die von
Schuhsohlen der Wanderer hinausgeht.
DIMB macht sich für MtB'ler stark
Die Zahlen der DIMB für die Szene der Mountainbiker in Deutschland
sprechen eine eindeutige Sprache. Demnach sollen 3,8 Millionen
Menschen regelmäßig biken, 12,2 Millionen Menschen gelegentlich.
Ein riesiges Potential nach nachhaltigem, heimischem Tourismus,
ohne weite Wege in die Mittelgebirge oder Alpen. Deshalb lautet
auch die Forderung des DIMB an den Gesetzgeber: "Beibehaltung der
bisherigen Formulierung "...auf Straßen und Wegen gestattet"
beizubehalten, denn der Begriff des "Weges" sei juristisch
hinreichend geklärt. Übrigens: Die Beschränkungen des neues
Waldgesetzes würden nicht nur Mountainbiker treffen, auch
sogenanntes Geo-Caching oder schlichtweg Pilzesuchende würden
ebenfalls betroffen.
Im schlimmsten Fall droht die Einziehung
Und noch etwas lässt aufhorchen. Der Paragraf 33 des neuen
Waldgesetzes würde es verbieten, Wanderwege oder Trails in
entsprechenden Apps wie etwa "komoot" ohne Einverständnis des
Eigentümers des Waldes zu veröffentlichen. Deshalb wird dieser
Paragraf zurzeit auch der "komoot-Paragraf" genannt. Und würde man
als nicht gesetzestreuer Mountainbiker im Wald auf "...nicht
geeigneten Wegen" erwischt werden, dann sollte man jetzt auch schon
einmal genau lesen. Denn wer einer vollziehbaren Anordnung, also
auch einem Befahrungsverbot, zuwiderhandelt, der begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Und im schlimmsten Fall kann dabei nicht nur
ein Ordnungsgeld fällig werden, sondern es droht auch die
Einziehung von Tatmitteln. Das könnten beispielsweise das
Mountainbike sein, oder auch das Handy, mit dem man den neuen Trail
auf einer App einstellt.
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Droht den Mountainbikern das Ende ihres Sports?
Neues Waldgesetz des Landwirtschaftsministeriums birgt im Referentenentwurf mächtig Zündstoff
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