Insgesamt rund 193 Millionen Euro planen die Schaumburger
Kommunen, in den kommenden fünf Jahren in die Sanierung, den Neu-
und Umbau von Grundschulen zu stecken. Ein gewaltiger
Modernisierungsschub verbunden mit entsprechenden Kosten, eine
Folge nicht zuletzt der Einführung des verbindlichen
Ganztagsunterricht und den Geboten der Inklusion. Ralf Mahnert,
Leiter des Schulamtes im Landkreis, informierte die Mitgliedern des
Schul- und Berufsschulausschusses während dessen Sitzung über diese
Summe, welche die Samtgemeinden, Städte und die Gemeinde Auetal im
Landkreis Schaumburg für das nächste halbe Jahrzehnt einplanen, um
ihre Grundschulen baulich weiterzuentwickeln. Die
Landkreisverwaltung hatte sich in einer entsprechenden Umfrage an
die heimischen Gemeinden gewandt, um einen Überblick über das
Volumen zu erhalten.
Hintergrund ist, dass das Instrument der Kreisschulbaukasse nach
längerer Ruhephase nun wieder aktiviert werden muss. Mahnert
erläuterte den Ausschussmitgliedern die Einzelheiten der Maßnahme.
Die Kreisschulbaukasse dient der Unterstützung der Schaumburger
Kommunen bei ihrer Aufgabe, die Grundschul-Gebäude zu finanzieren
(Für die Finanzierung der Gebäude der weiterführenden Schulen ist
der Landkreis zuständig). Die Kreisschulbaukasse fördert
entsprechende Bau- und Sanierungsmaßnahmen, indem sie zinslose
Darlehen an die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden vergibt, die
entsprechende Anträge stellen.
Seit 2019 war die Kreisschulbaukasse auf Beschluss der Kreistages
deaktiviert. Angesichts der Niedrigzinsphase konnten die
Schaumburger Kommunen auf andere Weise an günstige Kredite kommen,
waren nicht auf dieses Instrument angewiesen. Dies ändert sich mit
den kräftig ansteigenden Zinsen nun. Die Samtgemeinde Niedernwöhren
sowie die Städte Bückeburg und Stadthagen stellten zuletzt Anträge
auf die Förderung von Bauvorhaben aus der Kreisschulbaukasse. Der
Landkreis sei nach dem Niedersächsischen Schulgesetz nun
verpflichtet, die Schulbaukasse wieder zu aktivieren, wie Rolf
Mahnert und Landrat Jörg Farr während der Sitzung ausführten.
Mindestens ein Drittel der Kosten, die den Kommunen für solche
Projekte in den Bereichen Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie zum
Kauf von Gebäuden für schulische Zwecke entstehen, müssen über die
Kreisschulbaukasse gefördert werden. Das heißt über ein zinsloses
Darlehen aus dieser Kasse, das die Gemeinden im Laufe von 25 Jahren
zurückerstatten müssen.
Mahnert wies auf die erhebliche Summe von 193, Millionen Euro hin,
mit denen die Gemeinden kalkulieren. Sicherlich sei nicht jedes
Vorhaben voll förderfähig. Es sei jedoch mit einer Reihe von
weiteren Anträgen in nächster Zeit zu rechnen. So sei es geboten,
die Kreisschulbaukasse wieder aufzufüllen.
Dies erfolgt durch Beitrage von Landkreis und den Gemeinden des
Kreises. Die Verwaltung empfiehlt dazu je Grundschüler der Klassen
eins bis vier für die Städte und Samtgemeinden einen Beitrag von
210 Euro und für den Landkreis einen Beitrag von 420 Euro
festzulegen. Aus Rückflüssen früherer Maßnahmen bestehe noch ein
Grundstock von rund 2 Millionen Euro in der Kasse, so Mahnert (Die
Rückzahlungen aus den Darlehen fließen wieder in die
Kreisschulbaukasse).
Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder, ob der Start mit diesen
Beiträgen angesichts der hohen Gesamtinvestitionssumme sinnvoll
sei, verwies der Schulamtsleiter darauf, dass die bisher
beantragten Projekte 2024 noch hauptsächlich in der Planungsphase
seien. Zu einem bedeutenden Mittelabfluss werde es wohl erst 2025
kommen. Allerding sei es möglich, dass es später zu einer Anhebung
der Beiträge kommen müsse. Zum Beispiel würde die Samtgemeinde
Nenndorf mit einem Neubau und die Samtgemeinde Rodenberg mit
größeren Maßnahmen in Planungen gehen. Zudem verdeutlichte er, dass
zwar auch die Gemeinden in die Finanzierung der Kasse eingebunden
sein (der Landkreis ja in doppelter Höhe), die dadurch ermöglichte
Vermeidung von Zinsen für die Finanzierung der Projekte jeweils
eine deutliche Entlastung mit sich bringe.
Zwar ist die Aktivierung des Instruments Kreisschulbaukasse
gesetzlich vorgeschrieben. Über die die Einzelheiten regelnde von
der Verwaltung entworfene Richtlinie insbesondere mit der
Beitragshöhe entscheidet jedoch der Kreistag. Ausschussmitglied
Carsten Ruhnau (SPD) schlug vor, in der Sitzung noch keine
Entscheidung über eine Beschlussempfehlung zu treffen, sondern die
Angelegenheit zunächst noch einmal in den Fraktionen zu beraten.
Dem Vorschlag folgte der Ausschuss ohne Gegenstimme.
Foto: bb/privat
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193 Millionen für Schaumburger Grundschulen
Umfrage des Landkreises: Gemeinden planen umfangreiche Maßnahmen
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