Die Buchhaltungen in den Unternehmen laufen derzeit auf
Hochtouren, denn zum 15. November ist erneut die Abrechnung der
Gewerbesteuer fällig, die gezahlt werden muss. Die Gewerbesteuer
(kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und ist im
Gewerbesteuergesetz geregelt. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste
Einnahmequelle der Gemeinden. Gleichzeitig ist sie die
umstrittenste und meist kritisierteste Steuer im deutschen
Steuersystem. Kritikpunkte sind besonders die großen regionalen
Unterschiede durch verschiedene Hebesätze zur Berechnung der
Gewerbesteuer. Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes ist laut
Grundgesetz den Gemeinden vorbehalten und erfolgt durch die
Finanzämter. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach drei
Faktoren: Dem Gewerbesteuerhebesatz, dessen Wert je nach Region
variiert; dem Gewinn des Unternehmens, da die Gewerbesteuer davon
abhängig ist, wie viel Gewerbeertrag ein Unternehmen
erwirtschaftet; und drittens nach der Steuermesszahl: die nach dem
Hebesatz den zweiten wichtigen Wert angibt. Auch wenn die
Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, will der Staat von den
Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Daher gehen 3,5 Prozent vom
Gewerbeertrag an das Finanzamt. Die errechnete Summe ist der
Gewerbesteuermessbetrag.
Die Unterschiede der Gewerbesteuerhebesätze fallen im Vergleich der
Großstädte zu kleineren Kommunen durchaus drastisch aus, wie die
nebenstehende Grafik veranschaulicht. Im Einzugsgebiet vom
Schaumburger Wochenblatt bestehen folgende Hebesätze und somit
Unterschiede: Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz (in Prozent)
mit 350 benennt die Gemeinde Apelern. Der Flecken Lauenau liegt bei
360, gefolgt von Stadthagen und Bückeburg mit jeweils 390. Damit
liegen die beiden letztgenannten Orte beispielsweise gleichauf mit
Nienburg/Weser. Rinteln hat einen Hebesatz von 405 und steht somit
fast auf gleicher Höhe von Berlin, mit dem Hebesatz von 410
Prozent. Noch höher liegen die Hebesätze in den Schaumburger
Ortschaften Bad Nenndorf (420), Haste (440) und Rodenberg-Stadt mit
450. Rodenberg liegt gleichauf mit der Großstadt Braunschweig,
während zum Vergleich die Stadt Wunstorf einen
Gewerbesteuerhebesatz von 460 Prozent ausweist. In Barsinghausen
werden 470 Prozent - gleichauf mit Hamburg und Bremen - in Hannover
480 und in München 490 Prozent erhoben.
Die Gewerbesteuer wird fällig, wenn der Jahresgewinn eines
Gewerbebetriebs den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Der
Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften,
nicht aber für Kapitalgesellschaften. Der Grund: Da
Einzelunternehmen und Personengesellschaften beispielsweise den
Unternehmerlohn nicht als Betriebsausgabe abziehen dürfen, wird
ihnen als Ausgleich der Freibetrag gewährt. Von der Gewerbesteuer
befreit sind Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Steuerberater,
Journalisten oder Architekten; außerdem Forst- und
Landwirtschaftsbetriebe. Bei allen Gewerbebetrieben, für die der
Freibetrag gilt, wird vom Wert des Jahresgewinns der Freibetrag in
Höhe von 24.500 Euro abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, wird
mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent
besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag.
Das ergibt aber noch nicht den Gewerbesteuerbetrag, der
letztendlich vom Unternehmen an das Finanzamt überwiesen werden
muss. Stattdessen wird der Gewerbesteuermessbetrag mit einem
Hebesatz multipliziert, den die jeweiligen Gemeinden durch
Ratsbeschluss festlegen und immer wieder neu festlegen können. Der
Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und ist insbesondere in
Großstädten meist wesentlich höher. München beispielsweise hat
einen Hebesatz von 490 Prozent, das heißt, der
Gewerbesteuermessbetrag wird mit 4,9 multipliziert. Ein
Rechenbeispiel für Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit
Freibetrag: Liegt der Jahresgewinn bei 100.000 Euro, wird der
Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Das ergibt einen
Gewerbesteuermessbetrag von 75.500 Euro, der mit dem Faktor 0,035
multipliziert wird. Daraus ergibt sich für den Jahresgewinn von
100.000 Euro die abzuführende Gewerbesteuer, beispielsweise für
einen Betrieb in Rodenberg, mit 2.642,50 Euro mal 4,50 (450
Gewerbesteuerhebesatz Rodenberg), von insgesamt 11.891,25 Euro.
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Die Gewerbesteuer wird wieder fällig
Eine wichtige und sehr strittige Steuereinnahme der Kommunen
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