1. Die Gewerbesteuer wird wieder fällig

    Eine wichtige und sehr strittige Steuereinnahme der Kommunen

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    Die Buchhaltungen in den Unternehmen laufen derzeit auf Hochtouren, denn zum 15. November ist erneut die Abrechnung der Gewerbesteuer fällig, die gezahlt werden muss. Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Gleichzeitig ist sie die umstrittenste und meist kritisierteste Steuer im deutschen Steuersystem. Kritikpunkte sind besonders die großen regionalen Unterschiede durch verschiedene Hebesätze zur Berechnung der Gewerbesteuer. Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes ist laut Grundgesetz den Gemeinden vorbehalten und erfolgt durch die Finanzämter. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach drei Faktoren: Dem Gewerbesteuerhebesatz, dessen Wert je nach Region variiert; dem Gewinn des Unternehmens, da die Gewerbesteuer davon abhängig ist, wie viel Gewerbeertrag ein Unternehmen erwirtschaftet; und drittens nach der Steuermesszahl: die nach dem Hebesatz den zweiten wichtigen Wert angibt. Auch wenn die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, will der Staat von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Daher gehen 3,5 Prozent vom Gewerbeertrag an das Finanzamt. Die errechnete Summe ist der Gewerbesteuermessbetrag.
    Die Unterschiede der Gewerbesteuerhebesätze fallen im Vergleich der Großstädte zu kleineren Kommunen durchaus drastisch aus, wie die nebenstehende Grafik veranschaulicht. Im Einzugsgebiet vom Schaumburger Wochenblatt bestehen folgende Hebesätze und somit Unterschiede: Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz (in Prozent) mit 350 benennt die Gemeinde Apelern. Der Flecken Lauenau liegt bei 360, gefolgt von Stadthagen und Bückeburg mit jeweils 390. Damit liegen die beiden letztgenannten Orte beispielsweise gleichauf mit Nienburg/Weser. Rinteln hat einen Hebesatz von 405 und steht somit fast auf gleicher Höhe von Berlin, mit dem Hebesatz von 410 Prozent. Noch höher liegen die Hebesätze in den Schaumburger Ortschaften Bad Nenndorf (420), Haste (440) und Rodenberg-Stadt mit 450. Rodenberg liegt gleichauf mit der Großstadt Braunschweig, während zum Vergleich die Stadt Wunstorf einen Gewerbesteuerhebesatz von 460 Prozent ausweist. In Barsinghausen werden 470 Prozent - gleichauf mit Hamburg und Bremen - in Hannover 480 und in München 490 Prozent erhoben.
    Die Gewerbesteuer wird fällig, wenn der Jahresgewinn eines Gewerbebetriebs den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Der Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht aber für Kapitalgesellschaften. Der Grund: Da Einzelunternehmen und Personengesellschaften beispielsweise den Unternehmerlohn nicht als Betriebsausgabe abziehen dürfen, wird ihnen als Ausgleich der Freibetrag gewährt. Von der Gewerbesteuer befreit sind Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Journalisten oder Architekten; außerdem Forst- und Landwirtschaftsbetriebe. Bei allen Gewerbebetrieben, für die der Freibetrag gilt, wird vom Wert des Jahresgewinns der Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, wird mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag.
    Das ergibt aber noch nicht den Gewerbesteuerbetrag, der letztendlich vom Unternehmen an das Finanzamt überwiesen werden muss. Stattdessen wird der Gewerbesteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, den die jeweiligen Gemeinden durch Ratsbeschluss festlegen und immer wieder neu festlegen können. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und ist insbesondere in Großstädten meist wesentlich höher. München beispielsweise hat einen Hebesatz von 490 Prozent, das heißt, der Gewerbesteuermessbetrag wird mit 4,9 multipliziert. Ein Rechenbeispiel für Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Freibetrag: Liegt der Jahresgewinn bei 100.000 Euro, wird der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Das ergibt einen Gewerbesteuermessbetrag von 75.500 Euro, der mit dem Faktor 0,035 multipliziert wird. Daraus ergibt sich für den Jahresgewinn von 100.000 Euro die abzuführende Gewerbesteuer, beispielsweise für einen Betrieb in Rodenberg, mit 2.642,50 Euro mal 4,50 (450 Gewerbesteuerhebesatz Rodenberg), von insgesamt 11.891,25 Euro.

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