Bis zum 1. Oktober haben die Eigentümer der Seniorenwohnungen im
alten Schlammkurbad in Bad Nenndorf auf Anordnung des Schaumburger
Landkreises dafür zu sorgen, dass zur Gefahrenabwehr - das Gebäude
steht unter Einsturzgefahr (wir berichteten) - Sicherungsmaßnahmen
im Kellerbereich des gesamten Gebäudes vollzogen werden, die das
Gebäude weitgehend sichern und den Bewohnern die Möglichkeit geben,
weiterhin in ihren Seniorenwohnungen zu bleiben. Bis zum 5. Oktober
haben die Eigentümer der Seniorenwohnungen im alten Schlammkurbad,
dem Wincklerbad in Bad Nenndorf, auf Anordnung des Schaumburger
Landkreises dafür zu sorgen, dass zur Gefahrenabwehr - das Gebäude
steht unter Einsturzgefahr (wir berichteten) - Sicherungsmaßnahmen
im Kellerbereich des gesamten Gebäudes vollzogen werden, die das
Gebäude weitgehend sichern und den Bewohnern die Möglichkeit geben,
weiterhin in ihren Seniorenwohnungen zu bleiben. Hierbei handelt es
sich um eine Fristverlängerung um vier Tage, durch den Landkreis
Schaumburg. Mit großer Erleichterung wurde diese Nachricht von den
Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Versammlung aufgenommen, die
Samtgemeindedirektor Mike Schmidt überbrachte.
Derzeit sind viele Arbeiter damit beschäftigt, nicht nur die
Stützbalken in den Kellerräumen fachgerecht einzusetzen,
vergleichbar mit Stützvorrichtungen in Bergwerksgängen - bis zum
Donnerstag dieser Woche waren es bereits 150 Stützen - sondern die
vielen und verwinkelten Gänge von Schutt, Unrat, alten Leitungen
und Rohren zu räumen, um sich überhaupt ein vollständiges Bild von
der Lage verschaffen zu können.
Die Zeit der behördlichen und verbindlichen Anordnung wäre am
ersten Oktober abgelaufen. Obwohl die Fachleute es als realistisch
erachteten, in diesem Zeitraum die Anordnung fachgerecht durch die
Eigentümer umzusetzen, entschied sich der Landkreis für die
Fristverlängerung. Unabhängig davon werde man darauf bestehen, dass
nach den Sicherungsmaßnahmen "schnell, fristgerecht und fachlich
korrekt" weitere und notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen. Doch
zunächst müssten die Sicherungsmaßnahmen des beauftragte
Tragwerksplaner die statische Beurteilung des Gebäudekomplexes mit
einer Unbedenklichkeitserklärung gegenüber dem Bauordnungsamt des
Landkreises abgeschlossen werden. Daraus muss eindeutig
hervorgehen, dass die Standsicherheit des gesamten Gebäudekomplexes
als sicher eingestuft werden kann. In diesem Fall könnten die
Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnungen bleiben und die
bisher ausgesprochene Nutzungsuntersagung würde nicht mehr
vollzogen.
Mike Schmidt sah seine Aufgabe darin, als Sprachrohr für die
Bewohner zu fungieren. Er sei im ständigen Austausch mit dem
Landkreis und den Bewohnern gewesen. "Wenn die Maßnahmen in der
kommenden Woche ganz abgeschlossen sind, können die Bewohnerinnen
und Bewohner auch komplett in ihren Wohnungen bleiben", betont er.
Von Anfang an stand auch die humanitäre Kompetente im Vordergrund.
Die Aussage, dass das Gebäude sofort verlassen werden muss, "kam
nie vom Landkreis und nie von mir oder der Verwaltung". Er sei sich
sicher gewesen, dass eine Lösung gefunden werden kann. "Man hat
jetzt angefangen, weil man die Anordnung verstanden hat."
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Können die Seniorenwohnungen rechtzeitig gesichert werden?
Landkreis verlängert Absicherungspflicht bis 5. Oktober
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