1. Können die Seniorenwohnungen rechtzeitig gesichert werden?

    Landkreis verlängert Absicherungspflicht bis 5. Oktober

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    Bis zum 1. Oktober haben die Eigentümer der Seniorenwohnungen im alten Schlammkurbad in Bad Nenndorf auf Anordnung des Schaumburger Landkreises dafür zu sorgen, dass zur Gefahrenabwehr - das Gebäude steht unter Einsturzgefahr (wir berichteten) - Sicherungsmaßnahmen im Kellerbereich des gesamten Gebäudes vollzogen werden, die das Gebäude weitgehend sichern und den Bewohnern die Möglichkeit geben, weiterhin in ihren Seniorenwohnungen zu bleiben. Bis zum 5. Oktober haben die Eigentümer der Seniorenwohnungen im alten Schlammkurbad, dem Wincklerbad in Bad Nenndorf, auf Anordnung des Schaumburger Landkreises dafür zu sorgen, dass zur Gefahrenabwehr - das Gebäude steht unter Einsturzgefahr (wir berichteten) - Sicherungsmaßnahmen im Kellerbereich des gesamten Gebäudes vollzogen werden, die das Gebäude weitgehend sichern und den Bewohnern die Möglichkeit geben, weiterhin in ihren Seniorenwohnungen zu bleiben. Hierbei handelt es sich um eine Fristverlängerung um vier Tage, durch den Landkreis Schaumburg. Mit großer Erleichterung wurde diese Nachricht von den Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Versammlung aufgenommen, die Samtgemeindedirektor Mike Schmidt überbrachte.
    Derzeit sind viele Arbeiter damit beschäftigt, nicht nur die Stützbalken in den Kellerräumen fachgerecht einzusetzen, vergleichbar mit Stützvorrichtungen in Bergwerksgängen - bis zum Donnerstag dieser Woche waren es bereits 150 Stützen - sondern die vielen und verwinkelten Gänge von Schutt, Unrat, alten Leitungen und Rohren zu räumen, um sich überhaupt ein vollständiges Bild von der Lage verschaffen zu können.
    Die Zeit der behördlichen und verbindlichen Anordnung wäre am ersten Oktober abgelaufen. Obwohl die Fachleute es als realistisch erachteten, in diesem Zeitraum die Anordnung fachgerecht durch die Eigentümer umzusetzen, entschied sich der Landkreis für die Fristverlängerung. Unabhängig davon werde man darauf bestehen, dass nach den Sicherungsmaßnahmen "schnell, fristgerecht und fachlich korrekt" weitere und notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen. Doch zunächst müssten die Sicherungsmaßnahmen des beauftragte Tragwerksplaner die statische Beurteilung des Gebäudekomplexes mit einer Unbedenklichkeitserklärung gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises abgeschlossen werden. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Standsicherheit des gesamten Gebäudekomplexes als sicher eingestuft werden kann. In diesem Fall könnten die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnungen bleiben und die bisher ausgesprochene Nutzungsuntersagung würde nicht mehr vollzogen.
    Mike Schmidt sah seine Aufgabe darin, als Sprachrohr für die Bewohner zu fungieren. Er sei im ständigen Austausch mit dem Landkreis und den Bewohnern gewesen. "Wenn die Maßnahmen in der kommenden Woche ganz abgeschlossen sind, können die Bewohnerinnen und Bewohner auch komplett in ihren Wohnungen bleiben", betont er. Von Anfang an stand auch die humanitäre Kompetente im Vordergrund. Die Aussage, dass das Gebäude sofort verlassen werden muss, "kam nie vom Landkreis und nie von mir oder der Verwaltung". Er sei sich sicher gewesen, dass eine Lösung gefunden werden kann. "Man hat jetzt angefangen, weil man die Anordnung verstanden hat."

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