Kann eine Ratssitzung spannend sein? Sie kann. Vor allem dann,
wenn es zwischen den oftmals eher nüchternen, trockenen, sehr
sachlichen Tagesordnungspunkten auf einmal um etwas eher Seltenes
geht, über das die Kommunalpolitiker zu entscheiden haben. Das
erlebte das Hohenhorster Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung.
Bürgermeister Cord Lattwesen rief den Tagesordnungspunkt fünf auf:
"Annahme einer Schenkung". Die entsprechende Informationsvorlage
beinhaltete einen Brief einer 94-jährigen Frau aus dem Raum Berlin,
der die Hohnhorster Verwaltung erreichte. Daraus geht hervor, dass
die Dame erst durch die Grundsteuerreform und der damit verbundenen
Aufforderung, eine Grundsteuererklärung abzugeben davon erfuhr,
dass ihr verstorbener Ehemann im Besitz eines Grundstücks in
Hohnhorst gewesen ist, dass nun ihr gehörte. Die offenbar
überraschte Ehefrau teilte mit: "Da ich selbst im 94. Lebensjahr
bin und an keinerlei Verwendungsmöglichkeit interessiert bin,
möchte ich das Grundstück der Gemeinde schenken. Bitte nehmen Sie
Kontakt mit mir auf, um entsprechende Vereinbarungen treffen zu
können." Das ist geschehen und der Rat hatte nun über die Annahme
der Schenkung zu entscheiden.
Hierbei geht es um ein rund 2400 Quadratmeter großes, dreieckiges
und zum Teil bewaldetes Grundstück am Streckenverlauf der Bahn. Der
Eigentümer, ein ehemaliger Jagdpächter, der offenbar noch vielen in
Hohnhorst bekannt ist, lebte vor der Wende in Berlin und kam häufig
ins Schaumburger Land. "Nach der Wende war es für ihn offenbar
nicht mehr so interessant", erläutert Lattwesen gegenüber dieser
Zeitung. Vor etwa dreißig Jahren hatte der Jagdpächter das
Grundstück erworben und dort ein kleines Wäldchen entstehen lassen.
"Es ist eine kleine Oase. Wir werden das weiterhin erhalten. Es war
und ist für das Niederwild ein schöner Rückzugsort. Auch
Wildschweine finden es nicht uninteressant. Als Landwirt würde ich
es als Öd- und Unland bezeichnen." Nach kurzer Diskussion und
einigen Nachfragen nach eventuell zu erwartenden Auflagen, die mit
der Annahme der Schenkung verbunden sein könnten, entschied sich
der Rat einstimmig für die Annahme der Schenkung.
Da es sich um eine Fläche im Außenbereich handelt, darf es nicht
bebaut werden, auch nicht mit einer kleinen Laube für private
Zwecke, um die Oase persönlich genießen zu können, betont
Lattwesen. Hätte Hohnhorst die Annahme verweigert, wäre das Erbe
dem Staat zugefallen. An einen vergleichbaren Fall als
Tagesordnungspunkt für den Rat, kann sich Lattwesen nicht erinnern.
Offen bleibt, wie die zukünftige Nutzung genauer aussehen
könnte.
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So spannend kann eine Ratssitzung sein
Ein Brief aus dem Umland von Berlin sorgt für Überraschung
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