1. So spannend kann eine Ratssitzung sein

    Ein Brief aus dem Umland von Berlin sorgt für Überraschung

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    Kann eine Ratssitzung spannend sein? Sie kann. Vor allem dann, wenn es zwischen den oftmals eher nüchternen, trockenen, sehr sachlichen Tagesordnungspunkten auf einmal um etwas eher Seltenes geht, über das die Kommunalpolitiker zu entscheiden haben. Das erlebte das Hohenhorster Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung. Bürgermeister Cord Lattwesen rief den Tagesordnungspunkt fünf auf: "Annahme einer Schenkung". Die entsprechende Informationsvorlage beinhaltete einen Brief einer 94-jährigen Frau aus dem Raum Berlin, der die Hohnhorster Verwaltung erreichte. Daraus geht hervor, dass die Dame erst durch die Grundsteuerreform und der damit verbundenen Aufforderung, eine Grundsteuererklärung abzugeben davon erfuhr, dass ihr verstorbener Ehemann im Besitz eines Grundstücks in Hohnhorst gewesen ist, dass nun ihr gehörte. Die offenbar überraschte Ehefrau teilte mit: "Da ich selbst im 94. Lebensjahr bin und an keinerlei Verwendungsmöglichkeit interessiert bin, möchte ich das Grundstück der Gemeinde schenken. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um entsprechende Vereinbarungen treffen zu können." Das ist geschehen und der Rat hatte nun über die Annahme der Schenkung zu entscheiden.
    Hierbei geht es um ein rund 2400 Quadratmeter großes, dreieckiges und zum Teil bewaldetes Grundstück am Streckenverlauf der Bahn. Der Eigentümer, ein ehemaliger Jagdpächter, der offenbar noch vielen in Hohnhorst bekannt ist, lebte vor der Wende in Berlin und kam häufig ins Schaumburger Land. "Nach der Wende war es für ihn offenbar nicht mehr so interessant", erläutert Lattwesen gegenüber dieser Zeitung. Vor etwa dreißig Jahren hatte der Jagdpächter das Grundstück erworben und dort ein kleines Wäldchen entstehen lassen. "Es ist eine kleine Oase. Wir werden das weiterhin erhalten. Es war und ist für das Niederwild ein schöner Rückzugsort. Auch Wildschweine finden es nicht uninteressant. Als Landwirt würde ich es als Öd- und Unland bezeichnen." Nach kurzer Diskussion und einigen Nachfragen nach eventuell zu erwartenden Auflagen, die mit der Annahme der Schenkung verbunden sein könnten, entschied sich der Rat einstimmig für die Annahme der Schenkung.
    Da es sich um eine Fläche im Außenbereich handelt, darf es nicht bebaut werden, auch nicht mit einer kleinen Laube für private Zwecke, um die Oase persönlich genießen zu können, betont Lattwesen. Hätte Hohnhorst die Annahme verweigert, wäre das Erbe dem Staat zugefallen. An einen vergleichbaren Fall als Tagesordnungspunkt für den Rat, kann sich Lattwesen nicht erinnern. Offen bleibt, wie die zukünftige Nutzung genauer aussehen könnte.

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