Für Balkonsolaranlagen, kleine, handliche Versionen einer
Solaranlage, von maximal 600 Watt Leistung, die nicht fest auf dem
Dach verbaut werden, sondern zum Beispiel an Balkonen mit einer
Halterung flexibel angebaut werden können, hat der Rat der Stadt
Bad Nenndorf ab sofort eine Fördermöglichkeit für die Anschaffung
einstimmig beschlossen. "So können auch Bürger, die kein
Wohneigentum besitzen, einen Beitrag zur Energiewende leisten und
einen Teil ihres Stromes kostengünstig regenerativ erzeugen", heißt
es im Beschluss. Aus dem Haushaltstopf "Klimaschutzprojekte" werden
in diesem Jahr 5.000 Euro hierfür bereitgestellt, was einer
Einzelförderung von jeweils 100 Euro entspricht. Die Politik hat
allerdings schon den Wunsch geäußert, dass der Fördertopf hierfür
im nächsten Jahr erhöht wird. "Bewilligt wird nach Eingang der
vollständigen Anträge", erklärt Uwe Wolf von der Stadtverwaltung
gegenüber dieser Zeitung. Bewilligungen können für 50 Anlagen
erfolgen. "Der Fördertopf beträgt derzeit allerdings nur das
Stadtgebiet Bad Nenndorf und nicht die ganze Samtgemeinde." Es gäbe
schon Anfragen aus anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde,
"die daher aber abgelehnt werden mussten". Die Anlagen müssen auch
im Stadtgebiet installiert werden. Bisher liegen zehn Anfragen
vor.
Grundlage für die Gewährung der Fördermittel der Stadt ist die
Förderrichtlinie, die vorsieht, dass der Antragsteller folgende
Unterlagen unter klimaschutz@nenndorf.de einzureichen hat:
Natürliche Personen (Firmen und Vereine sind ausgeschlossen).
Erbracht werden muss eine Kopie der Rechnung, eine
Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur, die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers und
ein Foto der installierten Anlage sowie die Angabe der technischen
Details. Antragsteller kann nur eine natürliche Person sein, Firmen
und Vereine sind davon ausgeschlossen.
Auch der Landkreis Schaumburg habe eine Förderung geplant, die
allerdings erst im dritten Quartal beginnen werde, so Wolf. "Wir
wurden in der Stadt selbst von dem Förderprogramm des Landkreises
Schaumburg überrascht. Erst vor zwei Wochen haben wir davon
erfahren." Inhaltlich gäbe es zwischen den Förderprogrammen in Bad
Nenndorf und dem Landkreis keinen Zusammenhang. Bad Nenndorf habe
es bereits vor drei Monaten die Fördersatzung auf den Weg gebracht.
Der Landkreis habe seine Pläne an die Energieagentur Schaumburg
weitergeben, aber nicht auch die Stadt Bad Nenndorf mit einbezogen.
Die Energieagentur Schaumburg ist eine Gesellschaft des
Landkreises, die zurzeit die Förderrichtlinien zusammenstellt und
verwaltet.
Demnach gibt es sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Bad
Nenndorf eine Möglichkeit der finanziellen Förderung für die
Balkonsolaranlagen. "Der entscheidende Unterschied ist, dass für
die Stadt der Nachweis vorgelegt werden muss, dass ein
Balkonkraftwerk bereits in Betrieb ist. Erst dann kann ein
Förderantrag gestellt werden. Beim Landkreis ist es umgekehrt,
zuerst muss die Förderung beantragt werden. Erst danach darf das
Kraftwerk gekauft und beim Betreiber angemeldet werden." Beide
Förderungen für dieselbe Anlage zu bekommen, ist ausgeschlossen.
Doppelförderung ist verboten.
Beim Landkreis werden Mittel in Höhe von 30.000 Euro für den
gesamten Landkreis hierzu eingeplant. Jede Anlage kann mit 150 Euro
gefördert werden. Im Landkreis kann bisher noch kein Antrag
gestellt werden. Erst im Drittel Quartal dieses Jahres.
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Stadt Bad Nenndorf fördert Balkonsolaranlagen
Der Landkreis beginnt eine Förderung erst im dritten Quartal
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