1. Stadt Bad Nenndorf fördert Balkonsolaranlagen

    Der Landkreis beginnt eine Förderung erst im dritten Quartal

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    Für Balkonsolaranlagen, kleine, handliche Versionen einer Solaranlage, von maximal 600 Watt Leistung, die nicht fest auf dem Dach verbaut werden, sondern zum Beispiel an Balkonen mit einer Halterung flexibel angebaut werden können, hat der Rat der Stadt Bad Nenndorf ab sofort eine Fördermöglichkeit für die Anschaffung einstimmig beschlossen. "So können auch Bürger, die kein Wohneigentum besitzen, einen Beitrag zur Energiewende leisten und einen Teil ihres Stromes kostengünstig regenerativ erzeugen", heißt es im Beschluss. Aus dem Haushaltstopf "Klimaschutzprojekte" werden in diesem Jahr 5.000 Euro hierfür bereitgestellt, was einer Einzelförderung von jeweils 100 Euro entspricht. Die Politik hat allerdings schon den Wunsch geäußert, dass der Fördertopf hierfür im nächsten Jahr erhöht wird. "Bewilligt wird nach Eingang der vollständigen Anträge", erklärt Uwe Wolf von der Stadtverwaltung gegenüber dieser Zeitung. Bewilligungen können für 50 Anlagen erfolgen. "Der Fördertopf beträgt derzeit allerdings nur das Stadtgebiet Bad Nenndorf und nicht die ganze Samtgemeinde." Es gäbe schon Anfragen aus anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde, "die daher aber abgelehnt werden mussten". Die Anlagen müssen auch im Stadtgebiet installiert werden. Bisher liegen zehn Anfragen vor.
    Grundlage für die Gewährung der Fördermittel der Stadt ist die Förderrichtlinie, die vorsieht, dass der Antragsteller folgende Unterlagen unter klimaschutz@nenndorf.de einzureichen hat: Natürliche Personen (Firmen und Vereine sind ausgeschlossen). Erbracht werden muss eine Kopie der Rechnung, eine Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers und ein Foto der installierten Anlage sowie die Angabe der technischen Details. Antragsteller kann nur eine natürliche Person sein, Firmen und Vereine sind davon ausgeschlossen.
    Auch der Landkreis Schaumburg habe eine Förderung geplant, die allerdings erst im dritten Quartal beginnen werde, so Wolf. "Wir wurden in der Stadt selbst von dem Förderprogramm des Landkreises Schaumburg überrascht. Erst vor zwei Wochen haben wir davon erfahren." Inhaltlich gäbe es zwischen den Förderprogrammen in Bad Nenndorf und dem Landkreis keinen Zusammenhang. Bad Nenndorf habe es bereits vor drei Monaten die Fördersatzung auf den Weg gebracht. Der Landkreis habe seine Pläne an die Energieagentur Schaumburg weitergeben, aber nicht auch die Stadt Bad Nenndorf mit einbezogen. Die Energieagentur Schaumburg ist eine Gesellschaft des Landkreises, die zurzeit die Förderrichtlinien zusammenstellt und verwaltet.
    Demnach gibt es sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Bad Nenndorf eine Möglichkeit der finanziellen Förderung für die Balkonsolaranlagen. "Der entscheidende Unterschied ist, dass für die Stadt der Nachweis vorgelegt werden muss, dass ein Balkonkraftwerk bereits in Betrieb ist. Erst dann kann ein Förderantrag gestellt werden. Beim Landkreis ist es umgekehrt, zuerst muss die Förderung beantragt werden. Erst danach darf das Kraftwerk gekauft und beim Betreiber angemeldet werden." Beide Förderungen für dieselbe Anlage zu bekommen, ist ausgeschlossen. Doppelförderung ist verboten.
    Beim Landkreis werden Mittel in Höhe von 30.000 Euro für den gesamten Landkreis hierzu eingeplant. Jede Anlage kann mit 150 Euro gefördert werden. Im Landkreis kann bisher noch kein Antrag gestellt werden. Erst im Drittel Quartal dieses Jahres.

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