1. Ausschuss lehnt Antrag auf Videoüberwachung ab

    Rechtliche Bedenken der Verwaltung / Beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    Der Antrag der Christdemokraten auf eine Videoüberwachung in Teilen der Innenstadt ist im zuständigen Ausschuss abgewiesen worden. Die Verwaltung argumentierte dabei, dass die geforderte Maßnahme rechtlich nicht zulässig sei. Bei teils intensiven Debatten während der Sitzung wurde zudem klar, wie stark das Sicherheitsgefühl in Teilen der Bürgerschaft beeinträchtigt ist. Die CDU hatte den Antrag vor dem Hintergrund der begangenen Raubstraftaten gestellt. Mit dem Verweis unter anderem auf das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Bürger hatte die Gruppe argumentiert, dass ein breitgefächertes Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Situation nötig wäre.
    Iris Freimann, Leiterin des Fachbereichs für Bürgerdienste, hob jedoch in Bezug auf die Videoüberwachung hervor, dass eine solche Maßnahme im öffentlichen Raum unter den gegebenen Umständen rechtlich nicht zulässig sei. Sie betonte bei der Sitzung im Ausschuss für Bürgerdienste, dass es bei der Videoüberwachung um einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der gefilmten Personen gehe. Entsprechend hohe Hürden sehe der Gesetzgeber für solche Maßnahmen vor. Die Voraussetzungen seien derzeit nicht erfüllt. Eine sei, dass es räumlich klar abgrenzbar Areale gebe, in denen es gehäuft zu Straftaten komme. Diese lägen jedoch nicht vor. Es gebe nicht diese Häufung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in einem Bereich, der solche Maßnahmen rechtfertigen würde, so Freimann.
    Jörg Ostermeier betonte, dass die CDU von einem merklichen Anstieg der Vorkommnisse ausgehe. Es sei auch eine Frage des Willens zur Umsetzung der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten. Im Vorfeld der Sitzung hatten die Christdemokraten ihren Antrag bereits angepasst und nicht mehr die Videoüberwachung direkt gefordert, sondern einen Auftrag an die Verwaltung angestrebt, im Austausch mit der Polizei und unter "detaillierter Auswertung aller sicherheitsrelevanten Vorkommnisse sei 2018" mögliche Orte für eine Videoüberwachung auszumachen. Freimann entgegnete, dass die Verwaltung genau eine solche Überprüfung vorgenommen habe. Zu fragen sei zudem, ob die Videoüberwachung grundsätzlich ein in diesem Fall wirksames Instrument sei. Sie bleibe beispielsweise wirkungslos bei einer Verlagerung des problematischen Geschehens in andere Bereiche. Es sei zu fragen, ob Investitionen hier nicht in anderen Bereichen besser aufgehoben wären.
    Michael Lenz (SPD) erklärte, dass die SPD dem Antrag zum "jetzigen Zeitpunkt" nicht folgen könne. Die Verwaltung habe die rechtlichen Argumente deutlich dargelegt. Die verstärkten Streifen von Polizei und Sicherheitsdienst seien hier das bessere Mittel. Dies unterstrich auch Sebastian Höltje (Grüne). Die Streifentätigkeit erlaube ein flexibleres reagieren auf die jeweilige Lage und sei von potentiellen Tätern schwieriger Einzuschätzen. Der Antrag wurde abgelehnt.
    Während der Sitzung kam die Diskussion immer wieder auf die Frage der Sicherheitslage und auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kreisstadt. "Wir stehen hier vor einem riesengroßen Haufen Arbeit", so Ostermeier. Christdemokratische Ausschussmitglieder sowie Zuhörer schilderten, dass Teile der Bürgerschaft bestimmte Bereiche der Stadt abends meiden würden und das Kinder zunehmend mit dem Auto zu verschiedenen Anlaufstationen gebracht würden.
    Foto: archiv bb

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an