Der Antrag der Christdemokraten auf eine Videoüberwachung in
Teilen der Innenstadt ist im zuständigen Ausschuss abgewiesen
worden. Die Verwaltung argumentierte dabei, dass die geforderte
Maßnahme rechtlich nicht zulässig sei. Bei teils intensiven
Debatten während der Sitzung wurde zudem klar, wie stark das
Sicherheitsgefühl in Teilen der Bürgerschaft beeinträchtigt ist.
Die CDU hatte den Antrag vor dem Hintergrund der begangenen
Raubstraftaten gestellt. Mit dem Verweis unter anderem auf das
beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Bürger hatte die Gruppe
argumentiert, dass ein breitgefächertes Maßnahmenbündel zur
Verbesserung der Situation nötig wäre.
Iris Freimann, Leiterin des Fachbereichs für Bürgerdienste, hob
jedoch in Bezug auf die Videoüberwachung hervor, dass eine solche
Maßnahme im öffentlichen Raum unter den gegebenen Umständen
rechtlich nicht zulässig sei. Sie betonte bei der Sitzung im
Ausschuss für Bürgerdienste, dass es bei der Videoüberwachung um
einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte der gefilmten
Personen gehe. Entsprechend hohe Hürden sehe der Gesetzgeber für
solche Maßnahmen vor. Die Voraussetzungen seien derzeit nicht
erfüllt. Eine sei, dass es räumlich klar abgrenzbar Areale gebe, in
denen es gehäuft zu Straftaten komme. Diese lägen jedoch nicht vor.
Es gebe nicht diese Häufung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten in einem Bereich, der solche Maßnahmen
rechtfertigen würde, so Freimann.
Jörg Ostermeier betonte, dass die CDU von einem merklichen Anstieg
der Vorkommnisse ausgehe. Es sei auch eine Frage des Willens zur
Umsetzung der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten. Im
Vorfeld der Sitzung hatten die Christdemokraten ihren Antrag
bereits angepasst und nicht mehr die Videoüberwachung direkt
gefordert, sondern einen Auftrag an die Verwaltung angestrebt, im
Austausch mit der Polizei und unter "detaillierter Auswertung aller
sicherheitsrelevanten Vorkommnisse sei 2018" mögliche Orte für eine
Videoüberwachung auszumachen. Freimann entgegnete, dass die
Verwaltung genau eine solche Überprüfung vorgenommen habe. Zu
fragen sei zudem, ob die Videoüberwachung grundsätzlich ein in
diesem Fall wirksames Instrument sei. Sie bleibe beispielsweise
wirkungslos bei einer Verlagerung des problematischen Geschehens in
andere Bereiche. Es sei zu fragen, ob Investitionen hier nicht in
anderen Bereichen besser aufgehoben wären.
Michael Lenz (SPD) erklärte, dass die SPD dem Antrag zum "jetzigen
Zeitpunkt" nicht folgen könne. Die Verwaltung habe die rechtlichen
Argumente deutlich dargelegt. Die verstärkten Streifen von Polizei
und Sicherheitsdienst seien hier das bessere Mittel. Dies
unterstrich auch Sebastian Höltje (Grüne). Die Streifentätigkeit
erlaube ein flexibleres reagieren auf die jeweilige Lage und sei
von potentiellen Tätern schwieriger Einzuschätzen. Der Antrag wurde
abgelehnt.
Während der Sitzung kam die Diskussion immer wieder auf die Frage
der Sicherheitslage und auf das subjektive Sicherheitsempfinden in
der Kreisstadt. "Wir stehen hier vor einem riesengroßen Haufen
Arbeit", so Ostermeier. Christdemokratische Ausschussmitglieder
sowie Zuhörer schilderten, dass Teile der Bürgerschaft bestimmte
Bereiche der Stadt abends meiden würden und das Kinder zunehmend
mit dem Auto zu verschiedenen Anlaufstationen gebracht
würden.
Foto: archiv bb
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Ausschuss lehnt Antrag auf Videoüberwachung ab
Rechtliche Bedenken der Verwaltung / Beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl
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