Elterntaxi - für mich quasi eine Never-Ending- Story. Seit
gefühlten Jahrzehnten versuchen Schulen, Schülerinnen und Schüler,
Ordnungsämter und die Polizei, das Chaos, welches vor vielen
Schulen herrscht, in den Griff zu bekommen. Immer wieder
organisiert die Schulleitung Aufklärungsaktionen, bei denen
insbesondere die jüngeren Jahrgänge Informationsblätter mit
Appellen zum richtigen Verhalten im Bereich der Bildungsinstitute
verteilen. Diese Aktionen werden zumeist von den örtlichen Medien
begleitet, da im Nachhinein Kontrollen der Ordnungsbehörden, auch
mit Bußgeldern, enden und niemand darüber klagen soll, sie oder er
habe nichts davon gewusst. In der Regel herrscht auf öffentlichen
Straßen im Nahbereich einer Schule ein absolutes Haltverbot - und
es fehlt hier kein "e" - es heißt in der Straßenverkehrsordnung zu
den Zeichen 283 und 286 absolutes und eingeschränktes "Haltverbot".
Für all diejenigen, die vor sehr langer Zeit den Führerschein
erlangt haben, einige Regeln möglicherweise vergessen oder
verdrängt haben oder die vielleicht in der einen Theoriestunde
gefehlt haben, hier die Legaldefinition: "Halten ist eine gewollte
Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine
Anordnung veranlasst ist". Was also ist bei einem solchen
Verkehrszeichen missverständlich? Übrigens, die manchmal
aufgebrachten weißen Pfeile weisen nicht auf die eine oder die
andere Straßenseite hin, sondern zeigen Beginn und Ende der Zone
an. So viel zum "Schlaumeiern". Die Haltverbotszonen dienen dem
Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Straßenverkehr. Wenn zum
Unterrichtsbeginn und zum Ende hunderte von Schülerinnen und
Schülern zu den Bushaltestellen eilen, sich mit ihren Fahrrädern
auf den Heimweg machen oder den mit einem Auto etwas weiter
entfernt wartenden Vater oder die Mutter suchen, dann braucht
niemand haltende, die Sicht versperrende oder gar mit laufenden
Motoren wartende Pkw im Eingangsbereich. Im Gegenteil - gerade die
Elternteile sollten diejenigen sein, denen der Schutz ihrer Kinder
besonders am Herzen liegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich
gerade diese Gruppe - nennen wir sie der Einfachheit halber
"Elterntaxi" - immer wieder über diese Regelungen hinwegsetzen.
"Man ist ja auch in Eile und es dauert ja nur ganz kurz, bis dass
das Kind aus - oder eingestiegen ist". Der Bußgeldkatalog sieht für
Verstöße Bußgelder von 20 Euro bis zu 80 Euro (mit Gefährdung) vor.
Die Zahl der Einsichtigen, die damit belegt wurden, ist
erfahrungsgemäß überschaubar. Der morgendliche und mittägliche
Stau, das Rangieren und das verbotswidrige Halten und sogar Parken
erhöhen die Gefahr von Unfällen extrem. Darüber sind sich nicht nur
Verkehrsexperten einig - dass wissen eben auch Eltern und junge
Verkehrsteilnehmer (die, die ihre Kumpels nach der Schule mit dem
Auto abholen). Was ist also zu tun? Grundsätzlich sind Kinder wohl
in der Lage, ein paar hundert Meter zu Fuß, auf dann sicheren
Wegen, zur Schule zu gehen. Bereits im Grundschulalter sollte diese
Fähigkeit erlernt und trainiert werden, rät unter anderem auch der
ADAC. Eltern sollten sich jeden Tag vor Augen führen, dass der
Haltverbotsbereich vor der Schule auch der Sicherheit des eigenen
Sprösslings dient und ihr Kind einfach etwas entfernter aus- oder
einsteigen lassen. Es hat für mich den Anschein, dass die immer
wiederkehrenden Mahnungsaktionen der Schulen nicht die gewünschte
Wirkung zeigen. Danke an der Stelle übrigens an die hier nicht
genannte Polizeibeamtin eines Kommissariats in Schaumburg, die mich
zu dieser Kolumne animierte. Und wenn ich schon einmal dabei bin -
im Bereich von Schulen, aber auch von Alten - und Pflegeheimen, die
an Durchgangsstraßen liegen, besteht in der Regel eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Gründe dafür muss ich
wohl nicht extra erwähnen. Danke an die Polizei und die
Ordnungsämter, die in diesen Zonen Geschwindigkeitsmessungen
durchführen. Hier wird nicht gemessen, um dem Autofahrer das Geld
aus der Tasche zu ziehen - das wird ja leider oft von anderen
Messstellen behauptet. Hier wird konkrete Gefahrenabwehr betrieben.
Ich bin weiß Gott kein "Heiliger" bei der Beachtung aller Regeln im
Straßenverkehr, aber es macht für mich einen Unterschied, auf der
Autobahn mal etwas schneller zu zu fahren, als erlaubt, oder aber
unsere Kinder in den Städten und Dörfern zu gefährden. Denken Sie
einfach einmal darüber nach!
Ihr Axel Bergmann
-
Bergmanns Plauderecke
„Was ich schon immer mal sagen wollte…“
Elterntaxi – was schert mich das Haltverbot!Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum