Im Rahmen der letzten Zusammenkunft aller Mitgliedskommunen der
Nenndorfer Erklärung wurden die jüngsten Entwicklungen rund um die
geplante ICE-Trasse Hannover-Bielefeld sowie die Erkenntnisse aus
dem 7. Plenum diskutiert. Am Ende bestand Einigkeit darüber, dass
sie gemeinsam einen "temporären Planungsstopp" von der DB Netzt AG
fordern, bis die Zielfahrzeit auch rechtlich geklärt ist. Die DB
Netz AG hatte im Plenum den Stand der Korridorprüfung dargestellt
sowie angegeben, im weiteren Verlauf nur noch Trassenvarianten zu
beleuchten, die eine Fahrzeitverkürzung auf 31 Minuten zwischen
Hannover und Bielefeld gewährleisten würden. Alle Varianten mit
einer längeren berechneten Fahrzeit sollen fortan nicht mehr
Gegenstand der Untersuchung. Diesen Ausschluss sämtlicher Varianten
außerhalb der von der DB gesetzten 31 Minuten Planungsprämisse
können die Mitgliedsgemeinden der Nenndorfer Erklärung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht nachvollziehen.
Die Fahrzeit würde somit als Ausschlusskriterium wirken, was
methodisch kritisch zu sehen ist, heißt es in einer entsprechenden
Erklärung der Mitgliedskommunen. Jegliche öffentliche sowie private
Belange würden damit weniger Gewicht zugewiesen bekommen und
beispielsweise Eingriffe in Natur, Eigentum oder
landwirtschaftliche Fläche lediglich zweitrangig Berücksichtigung
finden.
Fragwürdig scheine diesbezüglich auch der Umgang mit den
Herstellungskosten der Trasse. Die beteiligten Kommunen fragen
daher: Bedeutet die festgesetzte 31 Minuten Fahrzeit, dass deutlich
kostengünstigere Alternativen, die möglicherweise 33 Minuten
Fahrzeit bedeuten würden, ausgeschlossen werden? Generell
hinterfragt die Nenndorfer Erklärung die rechtliche und inhaltliche
Legitimation der 31 Minuten Festsetzung. Die rechtliche Herleitung
der Zielfahrzeit wird weiterhin als nicht nachvollziehbar
eingeschätzt. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) wird das
Vorhaben ABS/NBS Hannover-Bielefeld lediglich mit einer
Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten
angegeben.
Die 31 Minuten Fahrzeit als Zielsetzung für die Strecke
Hannover-Bielefeld, wird jedoch aus der Realisierung der
Fahrzeitreduzierung auf 54 Minuten - unter Berücksichtigung einer
Haltezeit von zwei Minuten in Bielefeld - zwischen den Bahnknoten
Hannover und Hamm abgeleitet. Dem Abschnitt Bielfeld-Hamm werden
rechnerisch richtig 21 Minuten zugeschrieben. Die Nenndorfer
Erklärung schlussfolgert dadurch, dass für die Erreichung der
Fahrzeitverkürzung zwischen Hannover und Hamm sowohl der
Streckenabschnitt Hannover-Bielefeld, als auch Bielefeld-Hamm in
einer zusammenfassenden Betrachtung im Planungsprozess der
Variantenfindung berücksichtigt werden müssen. Es wird als nicht
sinnvoll erachtet, eine Trasse mit 31 Minuten Fahrzeit für den
Abschnitt Hannover-Bielefeld festzusetzen, ohne gleichzeitig die
Variantenfindung- beziehungsweise Prüfung für den Abschnitt
Bielefeld-Hamm durchgeführt zu haben. Möglicherweise lasse sich in
eben diesem Abschnitt keine umsetzbare Variante mit der Zielvorgabe
21 Minuten finden oder deutlich schnellere Optionen können
herausgefiltert werden, wodurch die Zielfahrzeit für den Abschnitt
Hannover-Bielefeld angepasst werden könnte.
Aufgrund der genannten, nicht nachvollziehbaren und offenen
Eckpunkte, fordern die Mitgliedskommunen der Nenndorfer Erklärung
einen temporären Planungsstopp, bis diese geklärt sind. Hierzu
wurde ein Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär Michael
Theurer, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Beauftragter
der Bundesregierung für den Schienenverkehr, geschickt und um
inhaltlich nachvollziehbare sowie fachlich und rechtliche
Darstellung der Herleitung einer Zielfahrzeit von 31 Minuten
zwischen Hannover und Bielefeld, unter Berücksichtigung des
Projektabschnitts Bielefeld-Hamm, gebeten. Ebenso wird angeregt,
weitere Trassenvarianten in die Untersuchungen mit einzubeziehen,
die fahrzeitverkürzend und engpassbeseitigend funktionieren, jedoch
die angegebene Zielfahrzeit der 31 Minuten nicht erreichen.
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Nenndorfer Erklärung fordert Planungsstopp
Erst muss rechtliche Klärung zur Zielfahrzeit erfolgen
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