Eine Verfolgungsfahrt begann am vergangenen Freitag, gegen 14.11
Uhr, im Stadtgebiet von Bückeburg und endete um 14.30 Uhr im
Obernkirchener Ortsteil Vehlen. Beide Fahrzeuginsassen des Mercedes
wurden festgenommen. Die angemietete Limousine, ausgestattet mit
Hamburger Kennzeichen, sollte bereits in Bückeburg stoppen, der
23-jährige Fahrer aus Rintelner, missachtete dies aber. Mit seinem
19-jährigen Beifahrer aus dem Auetal rasten der Mann in Richtung B
65 davon. Der Rintelner führte in der Folge das Fahrzeug in
rücksichtsloser und gefährdender Weise, indem dieser bei relativ
hohem Verkehrsaufkommen rot zeigende Ampeln überfuhr, gewagte
Überholmanöver unternahm und diverse Bremsmanöver einleiten musste,
um Unfälle zu vermeiden. Auf Grund eines Rückstaus, an der
Ampelanlage am Ortseingang Vehlen, biegt das Fahrzeug in die
dortige Sackgasse "Zum Holze". Am Ende der Sackgasse springen die
beiden Fahrzeuginsassen aus dem Auto und können nach kurzer Zeit,
auf einem nahegelegenen Grundstück aufgegriffen werden. Bei der
Durchsuchung der Personen finden die Beamten bei dem Fahrer des
Mercedes eine größere Bargeldsumme und beim Beifahrer
Betäubungsmittel. In der Folge regt die Staatsanwaltschaft
Bückeburg über das Amtsgericht Stadthagen richterlich angeordnete
Durchsuchungen der Wohnungen der beiden Beschuldigten und des
Fahrzeuges an. In den jeweiligen Wohnungen in Rinteln bzw. im
Auetal beschlagnahmen die Beamten aufgefundenes Marihuana. Im
Mercedes finden die Einsatzkräfte einen verbotenen
Teleskopschlagstock. Auf der fußläufigen Flucht durchquerten die
Beschuldigten ein Waldstück, das durch einen Diensthundeführer mit
einem Rauschmittelspürhund abgesucht wurde. Hierbei werden weitere
vermutlich weggeworfene Marihuana Portionen gefunden und
beschlagnahmt. Dem Fahrer des Fluchtfahrzeuges wird eine Blutprobe
wegen des Tatverdachts einer Betäubungsmittelbeeinflussung
entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
Es werden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz, Führen eines Kfz unter
Betäubungsmittelbeeinflussung mit Teilnahme an einem verbotenen
Kraftfahrzeugrennen und Verstoß gegen das Waffengesetz
eingeleitet.
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Verfolgung endet in Vehlen
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