1. Verfolgung endet in Vehlen

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    Eine Verfolgungsfahrt begann am vergangenen Freitag, gegen 14.11 Uhr, im Stadtgebiet von Bückeburg und endete um 14.30 Uhr im Obernkirchener Ortsteil Vehlen. Beide Fahrzeuginsassen des Mercedes wurden festgenommen. Die angemietete Limousine, ausgestattet mit Hamburger Kennzeichen, sollte bereits in Bückeburg stoppen, der 23-jährige Fahrer aus Rintelner, missachtete dies aber. Mit seinem 19-jährigen Beifahrer aus dem Auetal rasten der Mann in Richtung B 65 davon. Der Rintelner führte in der Folge das Fahrzeug in rücksichtsloser und gefährdender Weise, indem dieser bei relativ hohem Verkehrsaufkommen rot zeigende Ampeln überfuhr, gewagte Überholmanöver unternahm und diverse Bremsmanöver einleiten musste, um Unfälle zu vermeiden. Auf Grund eines Rückstaus, an der Ampelanlage am Ortseingang Vehlen, biegt das Fahrzeug in die dortige Sackgasse "Zum Holze". Am Ende der Sackgasse springen die beiden Fahrzeuginsassen aus dem Auto und können nach kurzer Zeit, auf einem nahegelegenen Grundstück aufgegriffen werden. Bei der Durchsuchung der Personen finden die Beamten bei dem Fahrer des Mercedes eine größere Bargeldsumme und beim Beifahrer Betäubungsmittel. In der Folge regt die Staatsanwaltschaft Bückeburg über das Amtsgericht Stadthagen richterlich angeordnete Durchsuchungen der Wohnungen der beiden Beschuldigten und des Fahrzeuges an. In den jeweiligen Wohnungen in Rinteln bzw. im Auetal beschlagnahmen die Beamten aufgefundenes Marihuana. Im Mercedes finden die Einsatzkräfte einen verbotenen Teleskopschlagstock. Auf der fußläufigen Flucht durchquerten die Beschuldigten ein Waldstück, das durch einen Diensthundeführer mit einem Rauschmittelspürhund abgesucht wurde. Hierbei werden weitere vermutlich weggeworfene Marihuana Portionen gefunden und beschlagnahmt. Dem Fahrer des Fluchtfahrzeuges wird eine Blutprobe wegen des Tatverdachts einer Betäubungsmittelbeeinflussung entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
    Es werden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führen eines Kfz unter Betäubungsmittelbeeinflussung mit Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

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