Die Maßnahmen zur Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf sind
über eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von einer Million Euro
abgesichert. Einen entsprechenden amtlichen Bescheid überreichte
die Leiterin des Amts für Regionale Landesentwicklung (ARL), Frauke
Patzke, an Benjamin Lotz, den Geschäftsführer der Landesgartenschau
Bad Nenndorf gGmbH. Auf diese Fehlbedarfsfinanzierung darf die
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH im Bedarfsfall zurückgreifen,
was "engmaschig vom Amt für Regionale Landesentwicklung begleitet
wird", betonte Patzke bei der Übergabe. Patzke weiter: "Hierbei
handelt es sich um einen Defizitausgleich vom Land von einer
Million Euro, für den Durchführungshaushalt von fünf Millionen, für
den investiven Haushalt", erläutert sie. "Wir stellen für die
Landesgartenschau fünf Millionen Euro vom Land Niedersachsen zur
Verfügung, die über das Amt für regionale Landesentwicklung Leine
Weser abgewickelt werden." Gemeinsam werde überlegt, für welche
Projekte das Geld tatsächlich eingesetzt werde. "Die ersten
Projekte sind bereits im letzten Jahr schon bewilligt worden." Die
fünf Millionen Euro stünden nur für investive Maßnahmen
insbesondere bezogen auf den Kurpark zur Verfügung. Zusätzlich gebe
es auch weitere Förderprogramme.
Bei der Absicherung eines Defizits handle es sich um einen "ganz
normaler Vorgang", unterstreicht Lotz. "Ein Verfahren, dass mit der
Landesgartenschau in Bad Gandersheim zum ersten Mal angewiesen ist.
Vorher gab es das viele Jahre nicht. Und umso mehr freut es uns
natürlich, dass die Möglichkeit jetzt wieder besteht, weil es doch
eine gewisse Sicherheit mit sich bringt." In der Machbarkeitsstudie
seien insgesamt 28 Millionen Euro für die Landesgartenschau
notiert. "Ob das am Ende in der Form und im Umfang zum Tragen
kommt, wird sich zeigen", erklärte Lotz. Maßgeblich hierfür sei die
Vorlage des Gewinners aus dem Realisierungswettbewerb, die
abschließend noch nicht vorliege. Außerdem sei seiner Meinung nach
noch offen, "was in der Zeit vorhandenen Zeit überhaupt verbaut
werden kann". Er könne noch nicht abschätzen, "ob das realistisch
ist, dass so eine hohe Summe verbaut werden kann, oder ob es dann
am Ende vielleicht nur 27,5 Millionen Euro sind. Aber feststeht,
dass zunächst 28 Millionen Euro in der Machbarkeitsstudie
berücksichtigt sind." Gegenüber denen, die beispielsweise sagen,
man soll doch lieber eine Schule bauen, als so viel Geld in eine
Landesgartenschau zu investieren, sei es vielleicht wichtig zu
betonen, so Lotz weiter, "dass es sich hierbei immer um Gelder
handelt, die zweckgebunden sind." Das heißt im Klartext: Ohne
Landesgartenschau würden diese finanziellen Mittel gar nicht nach
Bad Nenndorf fließen. Sicherlich könnte die Stadt auch investieren,
"aber dann würde es nicht drei Jahre, sondern wahrscheinlich 15
Jahre dauern, bis das alles umgesetzt ist, was wir hier machen, und
da ist diese Finanzierung der große Vorteil, den wir jetzt haben",
führt Lotz weiter aus. "Die Fördermittel kommen aus dem Haushalt
des Ministeriums für Landwirtschaft. Sie wurden dort für diesen
Zweck per Beschluss der Landesregierung eingestellt. Das Amt für
Regionale Landesentwicklung (ARL) tritt hierbei als Exekutive für
die Durchführung auf", so Patzke.
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Fehlbedarfsfinanzierung für Landesgartenschau abgesichert
Amtlicher Bescheid sorgt für weitere Planungssicherheit
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