1. Fehlbedarfsfinanzierung für Landesgartenschau abgesichert

    Amtlicher Bescheid sorgt für weitere Planungssicherheit

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    Die Maßnahmen zur Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf sind über eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von einer Million Euro abgesichert. Einen entsprechenden amtlichen Bescheid überreichte die Leiterin des Amts für Regionale Landesentwicklung (ARL), Frauke Patzke, an Benjamin Lotz, den Geschäftsführer der Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH. Auf diese Fehlbedarfsfinanzierung darf die Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH im Bedarfsfall zurückgreifen, was "engmaschig vom Amt für Regionale Landesentwicklung begleitet wird", betonte Patzke bei der Übergabe. Patzke weiter: "Hierbei handelt es sich um einen Defizitausgleich vom Land von einer Million Euro, für den Durchführungshaushalt von fünf Millionen, für den investiven Haushalt", erläutert sie. "Wir stellen für die Landesgartenschau fünf Millionen Euro vom Land Niedersachsen zur Verfügung, die über das Amt für regionale Landesentwicklung Leine Weser abgewickelt werden." Gemeinsam werde überlegt, für welche Projekte das Geld tatsächlich eingesetzt werde. "Die ersten Projekte sind bereits im letzten Jahr schon bewilligt worden." Die fünf Millionen Euro stünden nur für investive Maßnahmen insbesondere bezogen auf den Kurpark zur Verfügung. Zusätzlich gebe es auch weitere Förderprogramme.
    Bei der Absicherung eines Defizits handle es sich um einen "ganz normaler Vorgang", unterstreicht Lotz. "Ein Verfahren, dass mit der Landesgartenschau in Bad Gandersheim zum ersten Mal angewiesen ist. Vorher gab es das viele Jahre nicht. Und umso mehr freut es uns natürlich, dass die Möglichkeit jetzt wieder besteht, weil es doch eine gewisse Sicherheit mit sich bringt." In der Machbarkeitsstudie seien insgesamt 28 Millionen Euro für die Landesgartenschau notiert. "Ob das am Ende in der Form und im Umfang zum Tragen kommt, wird sich zeigen", erklärte Lotz. Maßgeblich hierfür sei die Vorlage des Gewinners aus dem Realisierungswettbewerb, die abschließend noch nicht vorliege. Außerdem sei seiner Meinung nach noch offen, "was in der Zeit vorhandenen Zeit überhaupt verbaut werden kann". Er könne noch nicht abschätzen, "ob das realistisch ist, dass so eine hohe Summe verbaut werden kann, oder ob es dann am Ende vielleicht nur 27,5 Millionen Euro sind. Aber feststeht, dass zunächst 28 Millionen Euro in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt sind." Gegenüber denen, die beispielsweise sagen, man soll doch lieber eine Schule bauen, als so viel Geld in eine Landesgartenschau zu investieren, sei es vielleicht wichtig zu betonen, so Lotz weiter, "dass es sich hierbei immer um Gelder handelt, die zweckgebunden sind." Das heißt im Klartext: Ohne Landesgartenschau würden diese finanziellen Mittel gar nicht nach Bad Nenndorf fließen. Sicherlich könnte die Stadt auch investieren, "aber dann würde es nicht drei Jahre, sondern wahrscheinlich 15 Jahre dauern, bis das alles umgesetzt ist, was wir hier machen, und da ist diese Finanzierung der große Vorteil, den wir jetzt haben", führt Lotz weiter aus. "Die Fördermittel kommen aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft. Sie wurden dort für diesen Zweck per Beschluss der Landesregierung eingestellt. Das Amt für Regionale Landesentwicklung (ARL) tritt hierbei als Exekutive für die Durchführung auf", so Patzke.

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