1. Licht an oder Licht aus

    Rat stimmt ab über die neuen Abschaltzeiten für Straßenbeleuchtung

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    Vergnügungssteuerpflichtig war die Abstimmung im Rat über die neuen Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung nicht; besonders nicht für die Stellvertreterin des Ratsvorsitzenden Gerald Sümenicht, Uta Fahrenkamp von B90/Die Grünen. Die musste die Sitzung leiten, weil Sümenicht nur hybrid teilnehmen konnte. Fahrenkamp musste sich mit vielfältigen Meinungen aus den Fraktionen heraus herumschlagen und am Ende sieben Mal abstimmen lassen für Einzelpunkte, bis das Ergebnis feststand. Und das sieht so aus: In der Woche werden die Lampen im gesamten Stadtgebiet - ohne Kernstadt - von 23 bis morgens 5 Uhr abgeschaltet, am Wochenende/an Feiertagen von 0 bis 6 Uhr sowie an den Nächten auf gesetzliche Feiertage. Der weitergehende Antrag von Heinrich Sasse, die Osterburgstraße als Kreisstraße durchgehend nachts zu beleuchten, fiel durch. Auch der CDU-Antrag auf einheitlich 0 bis 5 Uhr Abschaltzeit fand keine Mehrheit, auch nicht der CDU-Antrag, die Ortschaften künftig weiter am Energie-Einsparpotential profitieren zu lassen. Die Argumente reichten von verhungernden Insekten durch Lichtverschmutzung über steigendes Unsicherheitsgefühl von Bürgern bis zur klaren Feststellung: "Wir müssen mit liebgewonnenen Gewohnheiten künftig brechen!" Ob der Ratsbeschluss allerdings tatsächlich Wirksamkeit entfalten kann, das wurde im Anschluss an die Sitzung noch über die Kommunalaufsicht geklärt. Hintergrund war, dass Gerald Sümenicht offensichtlich mehr wusste als der Rest des Rates, denn vier CDU-Mitglieder konnten aus Gesundheits- oder Berufsgründen nicht an der Sitzung teilnehmen, hätten aber hybrid teilnehmen können, wenn sie gewusst hätten, dass die Technik bereits funktioniert. Veit Rauch (CDU) rief deshalb die Kommunalaufsicht auf den Plan und Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser forderte die Bürgermeisterin auf, Einspruch gegen die Entscheidungen des Rates einzulegen aus oben genannten Gründen. Die Haltung der Stadt Rinteln ist eindeutig in der Frage der Rechtmäßigkeit der Ratssitzung. Auf Nachfrage teilt die Pressestelle der Stadt mit, dass die Bürgermeisterin in der Ratssitzung am 2. Februar klar zum Ausdruck gebracht habe, dass zur nächsten VA-Sitzung die Technik für hybride Sitzungen funktioniere. Die Beschwerden der Beschwerdeführer seien daher unbegründet.

    Kein Baugebot für Abrissgelände

    Heftige Diskussionen gab es auch zur Frage eines von Prof. Neuhäuser geforderten Baugebotes für das Abrissgelände der ehemaligen Schaumburger Zeitund und des ehemaligen Scheffler-Gebäudes. Während Neuhäuser den Antrag eher als Symbolik zur Frage, wie Rinteln mit historischer Bausubstanz umgehe, sah, wetterte Heinrich Sasse (WGS), dass der Antrag schlichter "politischer Klamauk" sei und reine Wichtigtuerei. Einig war man sich im Rat, dass die Bauverzögerung an dieser exponierten Stelle der Stadt ärgerlich sei. Bürgermeisterin Andrea Lange teilte aber mit, dass sie in engem Kontakt mit dem Investor stehe und ein Baubeginn für Herbst diesen Jahres angekündigt sei. Sie mahnte einen seriösen und umsichtigen Umgang mit Mitteln wie Baugeboten an. Der Investor hat nach Baurecht noch Zeit bis April 2024, dann laufen die drei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ab. Der RI-Antrag wurde dann abgelehnt.

    Ab nächstem Jahr keine Waffenbehörde mehr
    Rinteln ist eine große selbstständige Gemeinde innerhalb des Landkreises Schaumburg und ist deshalb noch mit dem Privileg einer eigenen Waffenbehörde ausgestattet. Das ändert sich durch eine veränderte Rechtslage ab dem 1. Januar 2024, teilte Bürgermeisterin Andrea Lange mit. Sie stellte auch die Fortschritte für das Radverkehrskonzept auf Nachfrage von Maria Rollinger vor: "Ab April geht es in den dialogischen Prozess mit den Beteiligten!" Schon jetzt habe sie wöchentliche Treffen mit dem Bauamt und dem Ordnungsamt in dieser Sache angesetzt. Es geht also voran.

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