Vergnügungssteuerpflichtig war die Abstimmung im Rat über die
neuen Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung nicht; besonders nicht
für die Stellvertreterin des Ratsvorsitzenden Gerald Sümenicht, Uta
Fahrenkamp von B90/Die Grünen. Die musste die Sitzung leiten, weil
Sümenicht nur hybrid teilnehmen konnte. Fahrenkamp musste sich mit
vielfältigen Meinungen aus den Fraktionen heraus herumschlagen und
am Ende sieben Mal abstimmen lassen für Einzelpunkte, bis das
Ergebnis feststand. Und das sieht so aus: In der Woche werden die
Lampen im gesamten Stadtgebiet - ohne Kernstadt - von 23 bis
morgens 5 Uhr abgeschaltet, am Wochenende/an Feiertagen von 0 bis 6
Uhr sowie an den Nächten auf gesetzliche Feiertage. Der
weitergehende Antrag von Heinrich Sasse, die Osterburgstraße als
Kreisstraße durchgehend nachts zu beleuchten, fiel durch. Auch der
CDU-Antrag auf einheitlich 0 bis 5 Uhr Abschaltzeit fand keine
Mehrheit, auch nicht der CDU-Antrag, die Ortschaften künftig weiter
am Energie-Einsparpotential profitieren zu lassen. Die Argumente
reichten von verhungernden Insekten durch Lichtverschmutzung über
steigendes Unsicherheitsgefühl von Bürgern bis zur klaren
Feststellung: "Wir müssen mit liebgewonnenen Gewohnheiten künftig
brechen!" Ob der Ratsbeschluss allerdings tatsächlich Wirksamkeit
entfalten kann, das wurde im Anschluss an die Sitzung noch über die
Kommunalaufsicht geklärt. Hintergrund war, dass Gerald Sümenicht
offensichtlich mehr wusste als der Rest des Rates, denn vier
CDU-Mitglieder konnten aus Gesundheits- oder Berufsgründen nicht an
der Sitzung teilnehmen, hätten aber hybrid teilnehmen können, wenn
sie gewusst hätten, dass die Technik bereits funktioniert. Veit
Rauch (CDU) rief deshalb die Kommunalaufsicht auf den Plan und
Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser forderte die Bürgermeisterin auf,
Einspruch gegen die Entscheidungen des Rates einzulegen aus oben
genannten Gründen. Die Haltung der Stadt Rinteln ist eindeutig in
der Frage der Rechtmäßigkeit der Ratssitzung. Auf Nachfrage teilt
die Pressestelle der Stadt mit, dass die Bürgermeisterin in der
Ratssitzung am 2. Februar klar zum Ausdruck gebracht habe, dass zur
nächsten VA-Sitzung die Technik für hybride Sitzungen funktioniere.
Die Beschwerden der Beschwerdeführer seien daher unbegründet.
Kein Baugebot für Abrissgelände
Heftige Diskussionen gab es auch zur Frage eines von Prof.
Neuhäuser geforderten Baugebotes für das Abrissgelände der
ehemaligen Schaumburger Zeitund und des ehemaligen
Scheffler-Gebäudes. Während Neuhäuser den Antrag eher als Symbolik
zur Frage, wie Rinteln mit historischer Bausubstanz umgehe, sah,
wetterte Heinrich Sasse (WGS), dass der Antrag schlichter
"politischer Klamauk" sei und reine Wichtigtuerei. Einig war man
sich im Rat, dass die Bauverzögerung an dieser exponierten Stelle
der Stadt ärgerlich sei. Bürgermeisterin Andrea Lange teilte aber
mit, dass sie in engem Kontakt mit dem Investor stehe und ein
Baubeginn für Herbst diesen Jahres angekündigt sei. Sie mahnte
einen seriösen und umsichtigen Umgang mit Mitteln wie Baugeboten
an. Der Investor hat nach Baurecht noch Zeit bis April 2024, dann
laufen die drei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ab. Der
RI-Antrag wurde dann abgelehnt.
Ab nächstem Jahr keine Waffenbehörde mehr
Rinteln ist eine große selbstständige Gemeinde innerhalb des
Landkreises Schaumburg und ist deshalb noch mit dem Privileg einer
eigenen Waffenbehörde ausgestattet. Das ändert sich durch eine
veränderte Rechtslage ab dem 1. Januar 2024, teilte Bürgermeisterin
Andrea Lange mit. Sie stellte auch die Fortschritte für das
Radverkehrskonzept auf Nachfrage von Maria Rollinger vor: "Ab April
geht es in den dialogischen Prozess mit den Beteiligten!" Schon
jetzt habe sie wöchentliche Treffen mit dem Bauamt und dem
Ordnungsamt in dieser Sache angesetzt. Es geht also voran.
-
Licht an oder Licht aus
Rat stimmt ab über die neuen Abschaltzeiten für Straßenbeleuchtung
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum