Am 31. Januar endete für alle Grundstückeigentümer die
siebenmonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.
Inzwischen liegen in den niedersächsischen Finanzämtern rund. 2,9
Millionen Erklärungen vor. Wie geht es jetzt weiter? Die
Abarbeitung dieser Menge an Erklärungen ist eine große Aufgabe für
die Finanzämter. Die jeweilige Bearbeitungsdauer kann variieren und
hängt von unterschiedlichen Faktoren ab (zum Beispiel aktueller
Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).
Die Steuerverwaltung bittet um Geduld und Verständnis, dass leider
nicht alle Bescheide zeitnah versendet werden können.
Auch die Beantwortung von Anfragen der Steuerpflichtigen ist für
die Finanzämter zeitintensiv. Damit alle Erklärungen kontinuierlich
und so schnell wie möglich bearbeitet werden können, bitten die
Finanzämter, zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von
Erklärungen und Einsprüchen oder auch einer Eingangsbestätigung
möglichst abzusehen.
Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt allen
Grundstückseigentümern zwei Bescheide schickt: Den Bescheid über
die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1. Januar 2022 gemeinsam
mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar
2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.
Wichtig ist auch: Damit ist keine Zahlungsaufforderung
verbunden.
Erst im Jahr 2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer
Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu
zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis
aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit
Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder
auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in
jeder Gemeinde durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt.
Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden
Grundsteuermessbetrag in einer Gemeinde angewendet wird. Die
Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags
mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende
Grundsteuer. Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr
2024 und dürfen danach nicht mehr angewendet werden. Die Gemeinden
müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen
Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des
Grundsteueraufkommens gleich bliebe, veröffentlichen.
Die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer steht daher
frühestens im Jahr 2024 fest.
Wie geht es für diejenigen weiter, die ihre Erklärung noch nicht
übermittelt haben?
Die Finanzämter nehmen auch nach Fristablauf weiterhin Erklärungen
entgegen. Der Ablauf der Frist entbindet die Bürgerinnen und Bürger
nicht von der Abgabeverpflichtung. Für ausstehende Erklärungen wird
einmalig schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung
erinnert. Nach dieser Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als
Möglichkeiten im Raum.
Mehr Informationen gibt es unter
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.
-
Die Frist ist abgelaufen
Wie geht es jetzt weiter mit der Grundsteuererklärung?
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum