1. Keine Hundegruppe bei der Regionalschau

    Neues Tierschutzgesetz sieht Auflagen für öffentliche Vorführungen vor

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    Die seit 2019 zusammentreffende Hundegruppe von Kids und Dogs Schaumburg sollte eigentlich auf der Regionalschau zeigen, was Motte, Momo, Leo, Ella, Jordi und Co. im Laufe der Jahre gelernt haben. Impulskontrolle gehört dazu, aber auch konzentriertes Arbeiten von Hund und Mensch. Die Idee für den Auftritt auf der Festzeltbühne der Regionalschau stammt von dem Veranstalter, den Schaumburger Nachrichten. Eine gute Idee, denn die "Strebergruppe" und ihre gut erzogenen Hunde zeigen exemplarisch, wie wichtig es ist, dass Hundehalter Profis wie Ana Hesse bei der Erziehung ihrer Hunde um Unterstützung bitten und bei ihr das Führen eines Hundes erlernen. Eine Möglichkeit, einem breiten Publikum die Notwendigkeit von guter Hundeerziehung näherzubringen und zu zeigen, dass mit Hunden gearbeitet werden sollte. Einziger Haken an der Sache: Die aktuelle Niedersächsische Tierschutz Hundeverordnung sieht seit 2023 vor, dass bei öffentlichen Vorführungen und Ausstellungen teilnehmende Hunde zuvor von einem Tierarzt hinsichtlich einer "Übertypisierung von Merkmalen" beurteilt werden müssen. "Übertypisierung von Merkmalen" wird umgangssprachlich mit "Qualzucht" übersetzt und beschreibt damit unerwünschte und verbotene Zuchtergebnisse, die leider immer noch gängige Praxis sind. Als Beispiel seien hier verkürzte Nasen von Französischen Bulldoggen oder Möpsen genannt, die sich negativ auf das Wohlbefinden des Hundes auswirken. Darüber hinaus erstreckt sich das Gesetz auch auf das Verbot der Ausstellung von Hunden mit tierschutzwidrig amputierten Ohren oder Ruten, wie man sie beispielsweise früher von Dobermännern oder Doggen kennt.
    Mit dem aktualisierten Gesetz soll laut Amtsveterinär des Landkreises Schaumburg Dr. Güber solchen Hunden im wahrsten Sinne die Bühne genommen werden. Zu groß sei die Gefahr, dass das Publikum Hunde mit genau solchen Merkmalen haben möchte und damit die Nachfrage an solchen Fehlentwicklungen steigt. "Es gibt aktuelle Handlungsanweisungen vom Landesministerium, an die wir uns als Behörde halten müssen", so Güber weiter. Es läge im fern, Hundeschulen den Spaß nehmen zu wollen oder sinnvolle Aufklärungsarbeit zu verhindern. Allerdings müsse er sich an die Anweisungen halten. Vor diesem Hintergrund sei er in erster Linie beratend tätig, um für Verständnis für das neue Gesetzt zu werben. In seiner Position als Veterinär habe er mit vielen Verstößen zu tun, die unter den neuen Tierschutzparagraphen fallen.
    Doch was bedeutet das für die eingangs erwähnte Hundegruppe? Diese muss in der Konsequenz mit ihren Hunden zum Tierarzt, der eine einfache, das heißt mit dem bloßen Auge erkennbare Untersuchung vornimmt und anschließend eine Bescheinigung ausstellt. Die Kostennote für diese Untersuchung liegt laut Gebührenordnung praktizierender Tierärzte bei rund 45 Euro pro Hund. Ein Verstoß wird übrigens mit einem Verwarngeld bis zu einer Höhe von 500 Euro geahndet. Die Hundegruppe hat mittlerweile die Teilnahme aufgrund der hohen Hürden abgesagt.

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