Die seit 2019 zusammentreffende Hundegruppe von Kids und Dogs
Schaumburg sollte eigentlich auf der Regionalschau zeigen, was
Motte, Momo, Leo, Ella, Jordi und Co. im Laufe der Jahre gelernt
haben. Impulskontrolle gehört dazu, aber auch konzentriertes
Arbeiten von Hund und Mensch. Die Idee für den Auftritt auf der
Festzeltbühne der Regionalschau stammt von dem Veranstalter, den
Schaumburger Nachrichten. Eine gute Idee, denn die "Strebergruppe"
und ihre gut erzogenen Hunde zeigen exemplarisch, wie wichtig es
ist, dass Hundehalter Profis wie Ana Hesse bei der Erziehung ihrer
Hunde um Unterstützung bitten und bei ihr das Führen eines Hundes
erlernen. Eine Möglichkeit, einem breiten Publikum die
Notwendigkeit von guter Hundeerziehung näherzubringen und zu
zeigen, dass mit Hunden gearbeitet werden sollte. Einziger Haken an
der Sache: Die aktuelle Niedersächsische Tierschutz Hundeverordnung
sieht seit 2023 vor, dass bei öffentlichen Vorführungen und
Ausstellungen teilnehmende Hunde zuvor von einem Tierarzt
hinsichtlich einer "Übertypisierung von Merkmalen" beurteilt werden
müssen. "Übertypisierung von Merkmalen" wird umgangssprachlich mit
"Qualzucht" übersetzt und beschreibt damit unerwünschte und
verbotene Zuchtergebnisse, die leider immer noch gängige Praxis
sind. Als Beispiel seien hier verkürzte Nasen von Französischen
Bulldoggen oder Möpsen genannt, die sich negativ auf das
Wohlbefinden des Hundes auswirken. Darüber hinaus erstreckt sich
das Gesetz auch auf das Verbot der Ausstellung von Hunden mit
tierschutzwidrig amputierten Ohren oder Ruten, wie man sie
beispielsweise früher von Dobermännern oder Doggen kennt.
Mit dem aktualisierten Gesetz soll laut Amtsveterinär des
Landkreises Schaumburg Dr. Güber solchen Hunden im wahrsten Sinne
die Bühne genommen werden. Zu groß sei die Gefahr, dass das
Publikum Hunde mit genau solchen Merkmalen haben möchte und damit
die Nachfrage an solchen Fehlentwicklungen steigt. "Es gibt
aktuelle Handlungsanweisungen vom Landesministerium, an die wir uns
als Behörde halten müssen", so Güber weiter. Es läge im fern,
Hundeschulen den Spaß nehmen zu wollen oder sinnvolle
Aufklärungsarbeit zu verhindern. Allerdings müsse er sich an die
Anweisungen halten. Vor diesem Hintergrund sei er in erster Linie
beratend tätig, um für Verständnis für das neue Gesetzt zu werben.
In seiner Position als Veterinär habe er mit vielen Verstößen zu
tun, die unter den neuen Tierschutzparagraphen fallen.
Doch was bedeutet das für die eingangs erwähnte Hundegruppe? Diese
muss in der Konsequenz mit ihren Hunden zum Tierarzt, der eine
einfache, das heißt mit dem bloßen Auge erkennbare Untersuchung
vornimmt und anschließend eine Bescheinigung ausstellt. Die
Kostennote für diese Untersuchung liegt laut Gebührenordnung
praktizierender Tierärzte bei rund 45 Euro pro Hund. Ein Verstoß
wird übrigens mit einem Verwarngeld bis zu einer Höhe von 500 Euro
geahndet. Die Hundegruppe hat mittlerweile die Teilnahme aufgrund
der hohen Hürden abgesagt.
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Keine Hundegruppe bei der Regionalschau
Neues Tierschutzgesetz sieht Auflagen für öffentliche Vorführungen vor
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