Die Abstimmung des Schulvorstandes über die Organisationsform
des Ganztagsunterrichts an der Grundschule Nienstädt muss
wiederholt werden. Möglicherweise entscheidet sich das Gremium
jedoch auch dafür, die Entscheidung vorerst zu vertagen, um die
Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft, welche die Samtgemeinde bildet,
mit in die Betrachtung einbeziehen zu können. Die Frage der
Organisationsform des Ganztagsunterrichts an der Grundschule bleibt
in intensiver Diskussion. Die Abstimmung des Schulvorstandes, in
der sich dieser damals für das vollgebundene Ganztagskonzept
entschied, ist ungültig. Dies bestätigten Landesschulbehörde und
Schulleiter Torsten Rolke. Grund ist ein Formfehler bei der
Abstimmung. Einer der Elternvertreter hatte sich damals kurzfristig
für die Sitzung abgemeldet, wie Rolke erklärte. Sein Votum habe er
deshalb schriftlich mitgeteilt. Dies sei in diese Form jedoch nicht
zulässig gewesen, wie sich im Nachhinein herausgestellt habe. Was
den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei. "Wir
sind ja alle keine Volljuristen", hielt Rolke fest.
Die Konsequenz ist, dass die Abstimmung wiederholt werden muss. Der
Schulvorstand trifft sich in der Angelegenheit zu einer Sitzung am
13. März. Grundsätzlich könnte das Gremium dort die Abstimmung
wiederholen und sich dabei zum Beispiel erneut für das
vollgebundene Ganztagsmodell entscheiden. Schulleiter Torsten Rolke
erklärte jedoch, dass sich der Schulvorstand möglicherweise
entschließe, diese Frage vorerst zu vertagen. Der Samtgemeinderat
hat die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen, welche
den Prozess zur Einführung der Ganztagsschule begleiten soll. Sie
wird aus Vertretern der verschiedenen Fraktionen und Gruppen des
Samtgemeinderates, Vertretern des Schulelternrates, Vertretern der
Grundschule und der Verwaltung sowie der
Kinderbetreuungseinrichtungen bestehen. Es zeichne sich ab, dass
der Schulvorstand zunächst die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
abwarten wolle, um sich mit deren Anregungen auseinandersetzen zu
können. So würde also die Entscheidung vorerst vertagt.
Torsten Rolke hielt fest, dass die Entscheidung über das
Ganztagskonzept in die Kompetenz der Schule falle.
Neben der Bildung der Arbeitsgemeinschaft beschloss der
Samtgemeinderat auch, eine umfassende Informationsveranstaltung für
die Eltern zu organisieren und eine Umfrage zur bevorzugten Form
des Ganztagsunterrichts in der Elternschaft auf den Weg zu bringen.
Dieses Verfahren stelle allerdings den angepeilten Start für den
Ganztag in 2024 in Frage, wie unter anderem
Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz bei verschiedenen
Gelegenheiten ausführte. Dafür müsste bis Ende November ein Antrag
mit Konzept bei der Landesschulbehörde eingehen. Mit dem nun neu
angeschobenen Prozess von Elterninformation und Umfrage stehe dies
allerdings in Frage, so Köritz` Bedenken. Der Ganztag ist in den
Niedersächsischen Grundschulen ab 2026 verpflichtend einzuführen.
Ziel von Samtgemeinde und Schule war es, 2024 mit einem gewissen
Vorsprung zu starten, um zum Beispiel bei der Suche nach
Kooperationspartnern noch Vorteile zu haben. Foto: bb
-
Schulvorstand muss noch einmal abstimmen
Beschluss zum Ganztagsunterricht an Grundschule ungültig
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum