Die Grundsteuerreform ist in aller Munde und die Diskussion
sorgt für manche Verwirrung. Die Bürgermeister im Landkreis und der
Städte- und Gemeindebund wollen nun der Verunsicherung
entgegenwirken und betonen, dass die Reform nicht auf eine
verdeckte Steuererhöhung abziele. Viele Bürger hätten nach Abgabe
ihrer Grundsteuererklärung bereits Feststellungsbescheide ihrer
Finanzämter erhalten. Sie seien nun in Sorge, künftig höhere Abgabe
leisten zu müssen, wie Svenja Edler, Geschäftsführerin des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband
Schaumburg, in einer Pressemitteilung festhält. Deshalb versuche
sie in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte,
Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis für Aufklärung in der
Sache zu sorgen: "In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel
durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte
Steuererhöhung. Einzelne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnten
aber mehr als bisher bezahlen, andere weniger. Zudem kann es auch
zu Erhöhungen kommen, die für eine Stadt oder Gemeinde unabhängig
von der Reform immer wieder notwendig sind, um die eigenen Aufgaben
erfüllen zu können. Die Reform darf aber nicht dazu führen, dass
die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden
bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich."
"Finanzierung wichtiger Aufgaben vor Ort":
Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der
Städte und Gemeinden. Grundstücks- und Hauseigentümer würden damit
zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort
beitragen, so Svenja Edler. "Hierzu zählen die Straßen, die
Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und
Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen
zählt die Grundsteuer B zu einer der bedeutendsten
Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. Ohne sie geht es
nicht."
Eigentliche Steuerlast wird mit Grundsteuerbescheid
mitgeteilt:
Die neuen Messbeträge werden erstmals 2025 für die Berechnung der
Grundsteuer Anwendung finden. Bis dahin müssen die Städte und
Gemeinden ihre Hebesätze vor Ort (neu) festlegen. Erst aus der
Kombination aus Grundsteuermessbetrag und neuem Hebesatz ist die
eigentliche Steuerlast zu berechnen. Eine (Neu) Festlegung des
Hebesatzes kann erst stattfinden, wenn die Feststellungsbescheide
aller zu berücksichtigenden Grundstücke für das zugrundeliegende
Gemeinde- oder Stadtgebiet vorliegen. Wieviel Euro ein Eigentümer
tatsächlich zahlen muss, kann er erst wissen, wenn er seinen
Grundsteuerbescheid erhält. Dies wird voraussichtlich zu Beginn des
Jahres 2025 geschehen, so die Pressemitteilung. "Allein der
Grundsteuermessbetrag sagt also noch nichts über die endgültige
Höhe der Grundsteuer aus; er kann nicht auf die derzeitigen
Hebesätze angewendet werden", so Svenja Edler. Sie betont im Namen
der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und
Gemeinden abschließend: "Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst,
was die Grundsteuerreform betrifft. Niemand auf kommunaler Ebene
erhebt leichtfertig Steuern, sondern will ausschließlich Gutes vor
Ort bewirken."
(Zur neuen Bewertung der Grundstücke und Häuser sollte bis Ende
Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
abgegeben werden. Nach Informationen des NDR, Stand 1. März 2023,
haben bisher 587.000 Niedersachen die Grundsteuererklärung noch
nicht abgegeben. Es wurden demnach 3 Millionen Erklärungen
abgegeben, das entspricht einer Abgabequote von 84 Prozent.) Foto:
privat
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„Grundsteuerreform ist keine verdeckte Erhöhung“
Bürgermeister: Nicht durch Grundsteuermessbetrag verunsichern lassen
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