1. Förderung für kleine Kultureinrichtungen

    Anträge bei Schaumburger Landschaft zu stellen

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    Das Land Niedersachsen unterstützt in 2023 kleiner Kultureinrichtungen erneut gezielt mit Fördergeld. Im heimischen Raum vergibt diese die Schaumburger Landschaft, leistet dazu auch die Antragsberatung. Das Land (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen fördern erneut Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro. Die Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro (Förderquote bis zu 75 Prozent)
    sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen. Auf dem Gebiet des historischen Schaumburgs in den Grenzen von 1640 vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Der Schaumburger Landschaft stehen hierfür 25.000 Euro zur Verfügung.
    "Kleine Kultureinrichtungen tragen das kulturelle Leben im Schaumburger Land in besonderem Maße", so die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, Dr. Lu Seegers in einer Pressemitteilung. "Es hat sich gezeigt, dass das Investitionsprogramm ihnen ermöglicht, gut für die Zukunft gewappnet zu sein. Gerade für die Kultur im ländlich-kleinstädtischen Raum ist die Fortführung des Programms deshalb besonders wichtig."
    Dieses richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden: Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes und des Bundes. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, einsehbar auf der Homepage der Schaumburger Landschaft, www.schaumburgerlandschaft.de, und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, www.mwk.niedersachsen.de.
    Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die ein regelmäßiges Programm für die breite Öffentlichkeit vorhalten und nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Schriftliche Anträge müssen bis zum 1. Mai 2023 an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg gerichtet werden, samt genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan.

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