Das Land Niedersachsen unterstützt in 2023 kleiner
Kultureinrichtungen erneut gezielt mit Fördergeld. Im heimischen
Raum vergibt diese die Schaumburger Landschaft, leistet dazu auch
die Antragsberatung. Das Land (Ministerium für Wissenschaft und
Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in
Niedersachsen fördern erneut Investitionen in kleinen
Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro. Die Anträge mit
Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro (Förderquote bis zu 75
Prozent)
sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen. Auf
dem Gebiet des historischen Schaumburgs in den Grenzen von 1640
vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen. Hier erfolgt
auch die Antragsberatung. Der Schaumburger Landschaft stehen
hierfür 25.000 Euro zur Verfügung.
"Kleine Kultureinrichtungen tragen das kulturelle Leben im
Schaumburger Land in besonderem Maße", so die Geschäftsführerin der
Schaumburger Landschaft, Dr. Lu Seegers in einer Pressemitteilung.
"Es hat sich gezeigt, dass das Investitionsprogramm ihnen
ermöglicht, gut für die Zukunft gewappnet zu sein. Gerade für die
Kultur im ländlich-kleinstädtischen Raum ist die Fortführung des
Programms deshalb besonders wichtig."
Dieses richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel
über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert
werden: Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale
Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Anschaffungen zur
Gewährleistung des Kulturbetriebs, Maßnahmen zur Verbesserung der
inhaltlichen Qualität, Maßnahmen zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität. Nicht gefördert werden Personalkosten,
laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken,
bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes und des
Bundes. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche
Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune. Einzelheiten
sind in den Förderkriterien geregelt, einsehbar auf der Homepage
der Schaumburger Landschaft, www.schaumburgerlandschaft.de, und des
Ministeriums für Wissenschaft und Kultur,
www.mwk.niedersachsen.de.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die ein regelmäßiges
Programm für die breite Öffentlichkeit vorhalten und nicht
ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Schriftliche Anträge
müssen bis zum 1. Mai 2023 an die Schaumburger Landschaft,
Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg gerichtet werden, samt genauer
Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und
Finanzierungsplan.
-
Förderung für kleine Kultureinrichtungen
Anträge bei Schaumburger Landschaft zu stellen
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum