In diesen Tagen kommt die Jahresschlussrechnung der Stadtwerke
Rinteln GmbH für das Jahr 2022 und wie in jedem Jahr verrechnet das
Versorgungsunternehmen auch diesmal das Guthaben bzw. die
Restforderung der Jahresrechnung mit der anstehenden
Abschlagszahlung für den Monat Februar 2023. Das Prozedere kennen
die Stadtwerke-Kunden. "Doch aufgrund der anstehenden Preisbremsen
für Strom, Erdgas und Wärme gibt es dieses Mal viele Fragen und ein
leicht abweichendes Vorgehen", erklärt Thomas Rinnebach,
Vertriebsleiter der Stadtwerke Rinteln. Die Kundenberatung bietet
deshalb in der Zeit vom 23. Januar bis zum 2. Februar erweiterte
Öffnungszeiten und eine Onlineterminbuchung an. Für den Februar
gilt einmalig ein Abschlag auf Basis der neuen Preise - ohne
Berücksichtigung der Preisbremsen. "Das haben wir in der
Jahresschlussrechnung transparent ausgewiesen", betont Thomas
Rinnebach. Schon im darauffolgenden Monat gelten dann die
angekündigten Preisbremsen. Der Abschlagsbetrag für März wird daher
besonders niedrig ausfallen, danach gilt für die verbleibenden
Monate in 2023 der im erneuten Schreiben mitgeteilte neue Abschlag.
Die genaue Höhe der Abschlagszahlungen inklusive Entlastungen
werden die Stadtwerke im Februar genau berechnen und ihre Kunden im
vorgenannten Schreiben informieren. Wer Fragen zur Rechnung hat
oder andere Anliegen klären möchte, erreicht den Kundenservice per
Telefon oder E-Mail. Für alle, die einen Termin im Kundencenter
benötigen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, diesen auf der
Homepage der Stadtwerke unter www.stadtwerke-rinteln.de zu buchen.
In der Zeit bis zum 2. Februar gelten im Kundencenter verlängerte
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag von 7 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 7 Uhr bis 14 Uhr,
Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
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Viele Fragen und abweichendes Vorgehen
Jahresschlussrechnung der Stadtwerke erfordern längere Öffnungszeiten
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