Am 31. Januar endet die Frist zur Abgabe der
Grundsteuererklärungen. Der ehemalige Niedersächsische
Finanzminister Reinhold Hilmers verständigte sich im vergangenen
Jahr mit seinen Ministerkollegen darauf. Vier Tage also noch haben
die Niedersachsen Zeit, die Erklärung abzugeben. Dann drohen
Säumniszuschläge von mindestens 25 Euro. Das SW wollte von der
Stadt Rinteln wissen, welche Hilfestellungen die Stadt Rinteln
ihren Bürgern beim Ausfüllen der Feststellungserklärung für die
Grundsteuer geben können? Stadtkämmerer Jörg Schmieding, Leiter des
Amtes für zentrale Dienste und Finanzen, stellt klar, dass die
derzeit versandten aktuellen Grundsteuerbescheide in keinem
Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung stehen. Das zuständige
Finanzamt (hier Stadthagen) hat jede Eigentümerin und jeden
Eigentümer eines Grundstücks aufgefordert, die
Feststellungserklärung für die Grundsteuer an das Finanzamt
abzugeben. Es werden im Rahmen der Möglichkeiten relevante Daten,
wie beispielsweise ein Auszug aus dem Kataster, zur Verfügung
gestellt. Weiterhin wird auf den Grundsteuer Viewer bzgl. des
Bodenrichtwertes verwiesen und es erfolgt ein Hinweis, dass der
Vordruck in Papierform aus dem Internet gezogen werden kann. Die
Frage, wie viele Rintelner bereits ihre Erklärungen abgegeben hat,
kann Schmieding allerdings nicht beantworten: "Es ist nicht
bekannt, wie viele Rintelner Haushalte eine Grundsteuererklärung
abgegeben haben. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist es leider
nicht möglich, die abgegebenen Erklärungen nach Kommunen zu
filtern!" Bußgelder werde die Stadt Rinteln auch nicht erheben,
wenn jemand die Erklärung zu spät abgebe: "Die Stadt Rinteln wird
keine Bußgelder erheben, da das Finanzamt hier die zuständige
Behörde ist. Das Finanzamt zieht in Erwägung, Säumniszuschläge im
Bereich zwischen 25 Euro und 50 Euro pro Monat zu erheben oder eine
Schätzung anhand der vorliegenden Daten durchzuführen. Es wird erst
nach Ablauf der Abgabefrist entschieden, welches Verfahren zum
Tragen kommt. Grundsteuern sind übrigens für die Stadt Rinteln eine
wichtige Einnahmequelle: "Die durch Grundbesitzabgaben generierten
Einnahmen beliefen sich 2022 auf ca. vier Millionen Euro", so
Schmieding.
-
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet
Am 31. Januar müssen alle Erklärungen abgegeben sein / Säumniszuschläge von bis zu 50 Euro drohen
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum