1. Wie der Staat erbt und die Kommune leer ausgeht

    Mit einer Erbschaft dem Gemeinwohl dienen

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    Freiwillig vererben die Bürgerinnen und Bürger in der Regel ihr Hab und Gut nicht an den Staat. Trotzdem geschieht es, dass der Staat der "lachende Dritte" wird. Insbesondere dann, wenn es keinen Erben für einen Nachlass gibt, oder die Erbschaft mit Schulden belastet ist, die die möglichen Erben nicht übernehmen wollen. Genau dann kommt der Staat als Erbe ins Spiel. Genauer gesagt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. "Die Entscheidung hierüber trifft in diesem Fall das Nachlassgericht. So ist es gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, denn jedes Erbe muss einen Erben haben. Das Geld bleibt beim Land. Der Ort, indem der Erblasser gewohnt hat, geht leer aus", erklärt Ute Stallmeister vom zuständigen Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften. "Es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich seinen Wohnort als Erbe benannt", so Stallmeister weiter.
    "Wenn das Land Niedersachsen als Fiskus erbt, fließt das in die allgemeine Finanzmasse. Kommunen werden über ein sehr kompliziertes System des kommunalen Finanzausgleichs finanziert. Daneben gibt es keine Möglichkeit, auf diese Erbschaften zuzugreifen", erklärt Samtgemeindedirektor Dr. Thomas Wolf für Rodenberg. Und eine direkte Erbschaft an die Samtgemeinde habe es "in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der Verwaltung nicht gegeben".
    "Wir als Kommune bekommen derartige Vorgänge der Erbschaftsregelungen durch das Nachlassgericht gar nicht mit", erklärt Frank Behrens als Kämmerer der Samtgemeinde Nenndorf. Das Land suche auch nicht von sich aus den Kontakt zur entsprechenden Kommune. "Das Land verwertet die Erbschaft selbst. Immobilien werden in diesem Fall auf einer Plattform zum Verkauf angeboten. Wenn uns nicht jemand zu Lebzeiten testamentarisch bedenkt, dann bekommen wir nichts vom Erbe", so Behrens. "Einmal ist es in meiner 18-jährigen Dienstzeit in Bad Nenndorf vorgekommen, im Jahre 2010, dass wir vom Gericht über eine Erbschaft informiert wurden. Da haben wir als Kommune tatsächlich ein kleines Häuschen geerbt. Das haben wir dann verkauft, mit einem Erlös von rund 80.000 Euro. Aber das war der einzige Fall bisher." Abgesehen von einem "Vermächtnis innerhalb einer Gesamterbschaft, über einen Betrag von 15.000 Euro, die uns ein Mann als Zweckbestimmung für soziale Zwecke überschrieben hat, was wir entsprechend für Kinderspielplätze eingesetzt haben", so der Kämmerer. Aus der Sicht der Kommunen wäre es sicherlich wünschenswert, wenn Bürgerinnen und Bürger in ihrer testamentarischen Nachlassregelung auch sie, die kommunalen Gemeinden, berücksichtigen würde, bestätigt Behrens. "Hierbei könnte auch ein Stiftungszweck festgelegt werden, wie zum Beispiel für einen Kindergarten, eine Schule oder Jugendeinrichtung", fügt der Kämmerer an.
    Die Zahl der Erbschaften, die dem Staat zufallen, sind in den letzten zwei Jahren erheblich angestiegen, wie eine Statistik der Länder aufzeigt. Als mögliche Gründe werden die demografischen und sozialen Veränderungen benannt. Die Gesellschaft wird älter und es sterben zunehmend kinderlose Menschen. Und nicht zu vergessen: Der Staat ist nicht nur der Bund oder ein Bundesland. Wer sein Hab und Gut, sein Vermögen für zielgerichtete Zwecke einer Kommune vermacht, bedenkt letztlich die öffentliche Hand im Sinne des Gemeinwohls.
    Und was ist, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist? - "Das Land bezahlt nur so viel der Schulden aus der Erbschaft, wie es vom Erbe abgedeckt ist", stellt Ute Stallmeister vom Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften klar.

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