Freiwillig vererben die Bürgerinnen und Bürger in der Regel ihr
Hab und Gut nicht an den Staat. Trotzdem geschieht es, dass der
Staat der "lachende Dritte" wird. Insbesondere dann, wenn es keinen
Erben für einen Nachlass gibt, oder die Erbschaft mit Schulden
belastet ist, die die möglichen Erben nicht übernehmen wollen.
Genau dann kommt der Staat als Erbe ins Spiel. Genauer gesagt das
Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. "Die
Entscheidung hierüber trifft in diesem Fall das Nachlassgericht. So
ist es gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, denn jedes
Erbe muss einen Erben haben. Das Geld bleibt beim Land. Der Ort,
indem der Erblasser gewohnt hat, geht leer aus", erklärt Ute
Stallmeister vom zuständigen Niedersächsisches Landesamt für Bau
und Liegenschaften. "Es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich
seinen Wohnort als Erbe benannt", so Stallmeister weiter.
"Wenn das Land Niedersachsen als Fiskus erbt, fließt das in die
allgemeine Finanzmasse. Kommunen werden über ein sehr kompliziertes
System des kommunalen Finanzausgleichs finanziert. Daneben gibt es
keine Möglichkeit, auf diese Erbschaften zuzugreifen", erklärt
Samtgemeindedirektor Dr. Thomas Wolf für Rodenberg. Und eine
direkte Erbschaft an die Samtgemeinde habe es "in den vergangenen
Jahren nach Kenntnis der Verwaltung nicht gegeben".
"Wir als Kommune bekommen derartige Vorgänge der
Erbschaftsregelungen durch das Nachlassgericht gar nicht mit",
erklärt Frank Behrens als Kämmerer der Samtgemeinde Nenndorf. Das
Land suche auch nicht von sich aus den Kontakt zur entsprechenden
Kommune. "Das Land verwertet die Erbschaft selbst. Immobilien
werden in diesem Fall auf einer Plattform zum Verkauf angeboten.
Wenn uns nicht jemand zu Lebzeiten testamentarisch bedenkt, dann
bekommen wir nichts vom Erbe", so Behrens. "Einmal ist es in meiner
18-jährigen Dienstzeit in Bad Nenndorf vorgekommen, im Jahre 2010,
dass wir vom Gericht über eine Erbschaft informiert wurden. Da
haben wir als Kommune tatsächlich ein kleines Häuschen geerbt. Das
haben wir dann verkauft, mit einem Erlös von rund 80.000 Euro. Aber
das war der einzige Fall bisher." Abgesehen von einem "Vermächtnis
innerhalb einer Gesamterbschaft, über einen Betrag von 15.000 Euro,
die uns ein Mann als Zweckbestimmung für soziale Zwecke
überschrieben hat, was wir entsprechend für Kinderspielplätze
eingesetzt haben", so der Kämmerer. Aus der Sicht der Kommunen wäre
es sicherlich wünschenswert, wenn Bürgerinnen und Bürger in ihrer
testamentarischen Nachlassregelung auch sie, die kommunalen
Gemeinden, berücksichtigen würde, bestätigt Behrens. "Hierbei
könnte auch ein Stiftungszweck festgelegt werden, wie zum Beispiel
für einen Kindergarten, eine Schule oder Jugendeinrichtung", fügt
der Kämmerer an.
Die Zahl der Erbschaften, die dem Staat zufallen, sind in den
letzten zwei Jahren erheblich angestiegen, wie eine Statistik der
Länder aufzeigt. Als mögliche Gründe werden die demografischen und
sozialen Veränderungen benannt. Die Gesellschaft wird älter und es
sterben zunehmend kinderlose Menschen. Und nicht zu vergessen: Der
Staat ist nicht nur der Bund oder ein Bundesland. Wer sein Hab und
Gut, sein Vermögen für zielgerichtete Zwecke einer Kommune
vermacht, bedenkt letztlich die öffentliche Hand im Sinne des
Gemeinwohls.
Und was ist, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist? - "Das Land
bezahlt nur so viel der Schulden aus der Erbschaft, wie es vom Erbe
abgedeckt ist", stellt Ute Stallmeister vom Niedersächsisches
Landesamt für Bau und Liegenschaften klar.
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Wie der Staat erbt und die Kommune leer ausgeht
Mit einer Erbschaft dem Gemeinwohl dienen
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