Für die Bückeburger Verwaltung steht in diesem Jahr wahrlich
einiges auf der Agenda - allein mit Investitionen von mehr als 16
Millionen Euro, anstehenden Grundschulsanierungen, der Errichtung
von gleich zwei Modulschulen als Interimslösungen und vielen
weitere großen und kleine Maßnahmen hat die Verwaltung alle Hände
voll zu tun. Um die Prozesse zu verschlanken und damit im besten
Fall zu beschleunigen, wurden nun die Wertgrenzen für
Auftragsvergaben erhöht. Bisher mussten nach den ursprünglich
gültigen Wertgrenzen Auftragsvergaben ab 15.000 Euro dem
Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden. Mit Blick auf das anstehende Aufgabenpensum und auf die
Wertgrenzen umliegender Kommunen sei man zum Schluss gekommen, die
aktuell geltenden Wertgrenzen auf nunmehr 50.000 Euro zu erhöhen.
"Die alte Wertgrenze hat sich inzwischen als unpraktikabel
erwiesen", so der städtische Kämmerer Reiner Wilharm in der
jüngsten Wirtschafts- und Finanzausschusssitzung. Oft handele es
sich hierbei um kleinere, jedoch ausschreibungspflichtige
Auftragsvergaben. "Und von solchen Maßnahmen haben wir viele", weiß
Wilharm.
Höhere Grenzen bei Nachbarkommunen
Zum Vergleich: In Obernkirchen, der Samtgemeinde Bad Nenndorf und
Stadthagen ist es bereits gang und gäbe, dass erst ab dieser
Betragshöhe das entsprechende Gremium einen Beschluss fasst. Die
Samtgemeinde Eilsen plane ebenfalls eine Erhöhung der Wertgrenzen,
hier muss bereits ab Maßnahmen mit Kosten über 5000 Euro das
politische Gremium diese absegnen (weitere Informationen hierzu
siehe Infokasten). Unterhalb dieser festgesetzten Wertgrenzen
obliegt es dem Hauptverwaltungsbeamten, in der Regel dem
Bürgermeister, über diese Maßnahmen zu entscheiden oder auf weitere
Bedienstete der Verwaltung zu delegieren. Der Stadtrat beschließt
jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung grundsätzlich über die im
Folgejahr durchzuführenden Maßnahmen. Die Durchführungsplanungen
der Einzelmaßnahmen werden zudem in den Fachausschüssen und dem Rat
kommunalpolitisch entschieden. Die Entscheidung über die
eigentliche Auftragsvergabe der zur Umsetzung der politischen
Entscheidungen notwendigen Leistungen ist dann aber nach den Regeln
des Vergaberechts zu treffen.
Mehr Praktikabilität erwartet
"Im Prinzip sind die Ausschreibungen ein formeller Akt. Damit
können wir diesen Prozess aufgrund der etwas kritischen Zeit etwas
abkürzen", erläutert Wilharm. Um die Prozesse zu verschlanken, um
moderner, digitaler und zukunftsorientierter zu werden, hat die
Verwaltung daher vorgeschlagen, die Entscheidung über
Zuschlagserteilungen bis zu 50.000 Euro dem
Hauptverwaltungsbeamten, in Bückeburg dem Bürgermeister, zu
übertragen. Seitens des Bürgermeisters wird regelmäßig - in jeder
Ratssitzung, also jedes Quartal - in einer Zusammenfassung über
vergebenen Aufträge ab 25.000 Euro berichtet, so der
Transparenzhinweis. Denn die Zeit drängt: "Wenn wir sonst
Ausschreibungen nicht einhalten können, könnte sogar eine
Bußzahlung folgen", so der Kämmerer. "Das ist nicht zur
Machterhöhung, sondern für mehr Praktikabilität", macht der
Kämmerer deutlich. Wirtschafts- und Finanzausschussvorsitzender Dr.
Jens Bartling (SPD) konnte dem folgen "Das erleichtert die Arbeit
bestimmt erheblich". Dem konnte sowohl der Ausschuss als auch das
Ratsgremium folgen und beschloss einstimmig die Erhöhung der
Wertgrenzen auf nunmehr 50.000 Euro, um somit nicht mehr auf eine
Entscheidung des Verwaltungsausschusses warten zu müssen oder gar
einen Umlaufbeschluss herbeiführen zu müssen.
Infokasten: Wertgrenzen umliegender Kommunen
Stadt Bückeburg: 19.000 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro
(neu)
Samtgemeinde Eilsen: 6.800 Einwohner; Wertgrenze: 5.000 Euro
(Anpassung ist vorgesehen)
Gemeinde Obernkirchen: 9.200 Einwohner; Wertgrenze: 50.000
Euro
Samtgemeinde Nenndorf: 17.500 Einwohner; Wertgrenze: 50.000
Euro
Stadt Stadthagen: 22.300 Einwohner; Wertgrenze: 50.000 Euro
Stadt Rinteln: 27.000 Einwohner; Wertgrenze: 75.000 Euro
Stadt Springe: 29.300 Einwohner; Wertgrenze: 25.000 Euro
Stadt Barsinghausen: 34.200 Einwohner; Wertgrenze: 1.000.000
Euro
Landkreis Schaumburg: 158.100 Einwohner; Wertgrenze(n): 150.000
Euro für Bauleistungen, 75.000 Euro für Lieferleistungen, 50.000
Euro freiberufliche Leistungen. Foto:nh
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Verwaltungsprozesse verschlanken und beschleunigen
Wertgrenzen für Auftragsvergaben seitens der Verwaltung auf 50.000 Euro erhöht
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