1. Rodenberger Rat stimmt für Gewerbeflächenerweiterung

    Ersatzneubau für Lebensmittelgeschäft wird Fläche ermöglicht

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    Offenbar war die Vorarbeit in den Ausschüssen derart gut gelaufen, dass die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Gewerbeflächenentwicklung, mit zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen ohne große Diskussionen und Einwände mehrheitlich im Samtgemeinderat Rodenberg beschlossen werden konnte. Lediglich Ratsfrau Elisabeth Rautenberg-Röver (GRÜNEN) ergriff hierzu das Wort und äußerte deutlich ihre grundsätzlichen Bedenken. Bedenken, die sie in den Folgen durch die mögliche Ansiedlung von Großbetrieben sieht. Ihrer Meinung nach werde dort eine Grundversiegelung im hohen Maße stattfinden, die einer wichtigen Grundwasserneubildung in diesem Bereich entgegenstünde. Auch möchte sie nicht "noch einen weiteren Kaufland- oder Edeka-Klotz" vor dem Deister entstehen sehen. Sie appellierte an die Entscheider für die Gewerbeansiedlung vor allem mittelständische Betriebe, Handwerksbetriebe "bevorzugt zu berücksichtigen".
    In der Samtgemeinde Rodenberg sollen die bestehenden gewerblichen Bauflächen in Richtung Osten zur Bundesautobahn BAB 2 fortgesetzt werden, um gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Samtgemeindegebietes vorhalten zu können.
    Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für die vorgesehene Fläche für eine gewerbliche Baufläche allerdings aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Änderung für diesen Bereich war hierfür erforderlich, um im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlage zu schaffen, Gewerbebetriebe ansiedeln oder erweitern zu können. Der Planbereich beinhaltet eine Fläche von rund 50 Hektar und befindet sich in der Samtgemeinde Rodenberg. Der Änderungsbereich befindet östlich des bestehenden Gewerbegebietes sowie westlich der Bundesautobahn BAB 2 in Rodenberg.

    Einstimmig wurde auch für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes im Flecken Lauenau votiert. Anlass hierzu ist die Planung eines "Ersatzneubau" für den bestehenden EDEKA-Markt im Bereich zwischen der "Coppenbrügger Landstraße" und der Straße "Am Markt", der "eine zukunftsorientierte Marktkonzeption zulässt", wie es in der Ratsvorlage heißt. "Mit dem Bauvorhaben ist eine Anhebung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von derzeit 800 Quadratmetern auf zukünftig 1.750 m² verbunden." Es handelt sich somit um die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, so dass die Ausweisung einer Sonderbaufläche erforderlich ist.

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