Offenbar war die Vorarbeit in den Ausschüssen derart gut
gelaufen, dass die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, zur
Gewerbeflächenentwicklung, mit zwei Gegenstimmen und drei
Enthaltungen ohne große Diskussionen und Einwände mehrheitlich im
Samtgemeinderat Rodenberg beschlossen werden konnte. Lediglich
Ratsfrau Elisabeth Rautenberg-Röver (GRÜNEN) ergriff hierzu das
Wort und äußerte deutlich ihre grundsätzlichen Bedenken. Bedenken,
die sie in den Folgen durch die mögliche Ansiedlung von
Großbetrieben sieht. Ihrer Meinung nach werde dort eine
Grundversiegelung im hohen Maße stattfinden, die einer wichtigen
Grundwasserneubildung in diesem Bereich entgegenstünde. Auch möchte
sie nicht "noch einen weiteren Kaufland- oder Edeka-Klotz" vor dem
Deister entstehen sehen. Sie appellierte an die Entscheider für die
Gewerbeansiedlung vor allem mittelständische Betriebe,
Handwerksbetriebe "bevorzugt zu berücksichtigen".
In der Samtgemeinde Rodenberg sollen die bestehenden gewerblichen
Bauflächen in Richtung Osten zur Bundesautobahn BAB 2 fortgesetzt
werden, um gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des
Samtgemeindegebietes vorhalten zu können.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für die vorgesehene Fläche
für eine gewerbliche Baufläche allerdings aktuell eine Fläche für
die Landwirtschaft dar. Eine Änderung für diesen Bereich war
hierfür erforderlich, um im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung
die Grundlage zu schaffen, Gewerbebetriebe ansiedeln oder erweitern
zu können. Der Planbereich beinhaltet eine Fläche von rund 50
Hektar und befindet sich in der Samtgemeinde Rodenberg. Der
Änderungsbereich befindet östlich des bestehenden Gewerbegebietes
sowie westlich der Bundesautobahn BAB 2 in Rodenberg.
Einstimmig wurde auch für die 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Flecken Lauenau votiert. Anlass hierzu ist
die Planung eines "Ersatzneubau" für den bestehenden EDEKA-Markt im
Bereich zwischen der "Coppenbrügger Landstraße" und der Straße "Am
Markt", der "eine zukunftsorientierte Marktkonzeption zulässt", wie
es in der Ratsvorlage heißt. "Mit dem Bauvorhaben ist eine Anhebung
der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von derzeit 800
Quadratmetern auf zukünftig 1.750 m² verbunden." Es handelt sich
somit um die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes,
so dass die Ausweisung einer Sonderbaufläche erforderlich ist.
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Rodenberger Rat stimmt für Gewerbeflächenerweiterung
Ersatzneubau für Lebensmittelgeschäft wird Fläche ermöglicht
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