1. Freibäder bleiben erhalten

    Samtgemeinderat für die Einrichtung eines Jugendbeirates

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    Die jüngste Sitzung des Samtgemeinderates Rodenberg war nahezu rekordverdächtig. Bereits nach dreißig Minuten waren alle Tagesordnungspunkte des öffentlichen Sitzungsteils abgearbeitet. Und das in einer Sitzung, in der die Ratsmitglieder mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, für eine mögliche Einrichtung eins Gewerbegebietes Ost in Rodenberg, entlang der Autobahn BAB 2, unter anderem einen gewichtigen Beschluss zu fassen hatte. Mehrheitlich folgte der Rat der Beschlussvorlage zum Betrieb von Freibädern in der Samtgemeinde Rodenberg. Dieser sieht umfängliche Aufgaben für die Verwaltung vor. Die Verwaltung wird mit dem Ratsbeschluss beauftragt, den Betrieb der beiden Freibäder in Rodenberg und in Lauenau als Aufgabe der Samtgemeinde fortzuführen, das Freibad Rodenberg und das Mineralbad Lauenau im erforderlichen Umfang zu sanieren, für beide Sanierungen eine entsprechende Vorplanung einschließlich einer Kostenschätzung für ein Gesamtsanierungskonzept vorzunehmen, für die erforderlichen Maßnahmen einen bautechnisch und wirtschaftlich sinnhaften Stufenplan vorzulegen, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Vergabe der Planungsleistungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.

    Ende Oktober endet die sechsjährige Dienstzeit des Gemeindebrandmeisters Jens Löffler in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Rodenberg. Zu seinem Nachfolger wurde Tobias Komossa aus Rodenberg und Michael Althammer, Messenkamp, als stellvertretender Gemeindebrandmeister bestimmt.

    Politisch engagierte Jugendliche der Samtgemeinde Rodenberg sind mit dem Wunsch nach Bildung eines Jugendbeirats an die Samtgemeinde herangetreten. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde daraufhin als erster Handlungsschritt eine Satzung ausgearbeitet, in der die Möglichkeiten des Jugendbeirats sowie die zukünftige Zusammenarbeit definiert ist. Dieser Satzung stimmte der Rat einstimmig zu und eröffnete gleichzeitig die Nutzung der bereitgestellten jährlichen Mittel in Höhe von 1.500 Euro, für die Einrichtung und Arbeit des Jugenbeirates.

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