1. Weg zur Durchführung Landesgartenschau ist frei:

    Stadtrat votierte für Fördergesellschaft Landesgartenschau 2026

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    Die Stadt Bad Nenndorf wird im Jahr 2026 die Landesgartenschau ausrichten. Dazu war es notwendig, gemeinsam mit der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Norddeutschland mbH (FLN) eine Durchführungsgesellschaft zu gründen. In der jüngsten Ratssitzung folgte der Rat mehrheitlich der Empfehlung des Verwaltungsausschusses und stimmte in diesem Sinne der Gründung einer Gesellschaft zu. Damit ist der Weg frei für konkrete Planungen und die Durchführung der Landesgartenschau 2026. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen enthielten sich geschlossen, nachdem Dietmar Buchholz die Bedenken der Fraktion gegenüber "einem sehr teuren Mega-Evant", wie er es nannte, vorgetragen hatte. Enorme Gelder würden in das Projekt Landesgartenschau fließen, bei der sicherlich letztlich die "Daseinsvorsorge zu kurz kommen wird". Auch die Klimaneutralität werde nicht gegeben sein, so Buchholz weiter. Und Nenndorf werde damit "neue Schulden anhäufen", so seine Befürchtung.
    Der Gesellschaftszweck der neu gegründeten Gesellschaft dient insbesondere der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau im Jahr 2026. Das Stammkapital wird demnach 25.000 Euro betragen. Die FLN soll einen Anteil von zehn Prozent erwerben. Mögliche Verluste aus der Tätigkeit der Gesellschaft werden ausschließlich von der Stadt Bad Nenndorf getragen (wir berichteten darüber). Die Gesellschaft wird die üblichen Organe Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung erhalten. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Organe entsprechen dem allgemeinen Gesellschaftsrecht und sind auf die örtlichen Bedürfnisse angepasst worden. In der Gesellschafterversammlung wird für jeweils 2.500 Euro Beteiligung eine Stimme gewährt. Der Rat der Stadt Bad Nenndorf bestimmt die Anzahl der in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Ratsmitglieder. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Stadtdirektor. Der Aufsichtsrat wird nach diesem Beschluss aus sieben Mitgliedern des Rates der Stadt (2 CDU, 2 SPD,
    1 Bündnis90/GRÜNE, 1 WGN, 1 FDP), einem Mitglied von der FLN, dem Stadtdirektor und ein weiteres zu benennendes Mitglied aus dem Kreis der Fachbereichsleitungen der Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf bestehen. Der Vorsitz ist an die Person des Stadtdirektors gebunden, die Stellvertretung wird aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.

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