Die Stadt Bad Nenndorf wird im Jahr 2026 die Landesgartenschau
ausrichten. Dazu war es notwendig, gemeinsam mit der
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Norddeutschland mbH (FLN)
eine Durchführungsgesellschaft zu gründen. In der jüngsten
Ratssitzung folgte der Rat mehrheitlich der Empfehlung des
Verwaltungsausschusses und stimmte in diesem Sinne der Gründung
einer Gesellschaft zu. Damit ist der Weg frei für konkrete
Planungen und die Durchführung der Landesgartenschau 2026. Die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen enthielten sich geschlossen, nachdem
Dietmar Buchholz die Bedenken der Fraktion gegenüber "einem sehr
teuren Mega-Evant", wie er es nannte, vorgetragen hatte. Enorme
Gelder würden in das Projekt Landesgartenschau fließen, bei der
sicherlich letztlich die "Daseinsvorsorge zu kurz kommen wird".
Auch die Klimaneutralität werde nicht gegeben sein, so Buchholz
weiter. Und Nenndorf werde damit "neue Schulden anhäufen", so seine
Befürchtung.
Der Gesellschaftszweck der neu gegründeten Gesellschaft dient
insbesondere der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
Landesgartenschau im Jahr 2026. Das Stammkapital wird demnach
25.000 Euro betragen. Die FLN soll einen Anteil von zehn Prozent
erwerben. Mögliche Verluste aus der Tätigkeit der Gesellschaft
werden ausschließlich von der Stadt Bad Nenndorf getragen (wir
berichteten darüber). Die Gesellschaft wird die üblichen Organe
Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung
erhalten. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Organe entsprechen
dem allgemeinen Gesellschaftsrecht und sind auf die örtlichen
Bedürfnisse angepasst worden. In der Gesellschafterversammlung wird
für jeweils 2.500 Euro Beteiligung eine Stimme gewährt. Der Rat der
Stadt Bad Nenndorf bestimmt die Anzahl der in die
Gesellschafterversammlung zu entsendenden Ratsmitglieder. Den
Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Stadtdirektor.
Der Aufsichtsrat wird nach diesem Beschluss aus sieben Mitgliedern
des Rates der Stadt (2 CDU, 2 SPD,
1 Bündnis90/GRÜNE, 1 WGN, 1 FDP), einem Mitglied von der FLN, dem
Stadtdirektor und ein weiteres zu benennendes Mitglied aus dem
Kreis der Fachbereichsleitungen der Verwaltung der Samtgemeinde
Nenndorf bestehen. Der Vorsitz ist an die Person des Stadtdirektors
gebunden, die Stellvertretung wird aus der Mitte des Aufsichtsrats
gewählt.
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Weg zur Durchführung Landesgartenschau ist frei:
Stadtrat votierte für Fördergesellschaft Landesgartenschau 2026
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