1. Kosten-Tsunami stürzt auf Pflegeinrichtungen ein

    Massive Mehrkosten machen Bewohner zu Sozialhilfeempfängern

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    Alle 13.000 Pflegeinrichtungen in Deutschland, unabhängig ob sie privat, durch kirchliche Träger oder Wohlfahrtsverbände geführt werden, vereint die Sorge um die massiv ansteigenden Kosten, die "wie ein Tsunami in die Alten- und Pflegeeinrichtungen stürzt", wie Thomas Greiner vom Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) erklärt. Kosten, die ausschließlich die Bewohner beziehungsweise deren Angehörigen tragen müssen. "Immense Dinge kommen auf alle Häuser zu. Die Energiekosten sind derzeit gar nicht abzuschätzen. Zum Beispiel haben sich einige Lebensmittel im Augenblick um 100 Prozent verteuert", schildert Einrichtungsleiter Martin Stahl, von der Seniorenpflege Haus Kronprinz in Bad Nenndorf. Im Durchschnitt von 25 Prozent. Nach Recherchen dieser Zeitung rechnen die Einrichtungen mit einer Kostensteigerung von hundert Prozent bei Strom und zweihundert Prozent beim Gas. In vielen Pflegeeinrichtungen Deutschlands wird befürchtet, dass dieser Kosten-Tsunami in voller Wucht auf die Bewohner beziehungsweise deren Angehörige einstürzt, der viele zu Sozialhilfeempfänger machen würde. Besonders gravierend für den massiven Anstieg des Pflegesatzes der Bewohner sind die Auswirkungen durch die Lohnentwicklungen. "Auch der Mindestlohn für die Service-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Hauswirtschaft, Küche und Haustechnik für der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen, wird um fast 30 Prozent steigen. Auch die Preise für Medizinprodukte und Pflegebedarf steigen drastisch an", erklärt Dr. Marc-Alexander Burmeister, Vorsitzender der Geschäftsführung Korian Deutschland GmbH für die Einrichtung Seniorenresidenz Curanum in Bad Nenndorf. Ab September gilt deutschlandweit eine neue Tariftreueregelung. Das bedeutet, dass der Betreiber bereits Anfang des Jahres den Pflegekassen mitteilen musste, nach welchem Tarif er die Beschäftigten in Zukunft bezahlt. Viele Anbieter, die noch keinen regulären Tarif hatten, lehnten sich daraufhin zwangsläufig an irgendwelchen Tarifen an, um auch zukünftig noch mit den Pflegekassen abrechnen zu können. Bei einigen Betreibern kann auch dies zu einer Kostenexplosion bei den Personalkosten führen, die etwa 70 bis 80 Prozent in den Einrichtungen ausmachen. Die Personalkosten gelten als die Stellschraube in jeder Einrichtung. Eine ganz entscheidende Rolle spiele hierbei auch die Einführung des Mindestlohns von zwölf Euro ab ersten Oktober, "mit dem die Angestellten ihre berechtigte Anerkennung bekommen", betont Stahl. Selbst für den Ausbildungsfond der Schülerausbildung der Einrichtungen müssen die Bewohner aufkommen. Er könne nicht sagen, wohin sich die Preise und somit die Pflegesätze hin entwickeln werden. Stahl: "Der Unterhalt und die Verpflegung weisen derzeit eine Steigerung von 25 Prozent auf. Für den Bewohner stehe daher eine Pflegesatzerhöhung von etwa 100 Euro an." Diese Kostensteigerung versuche seine Einrichtung nicht eins zu eins weiterzugeben, sondern auf vielen Wegen aufzufangen. "Unter anderem dadurch, dass notwendige Investitionen zurückgestellt werden, die sonst auch auf den Pflegesatz umgelegt werden müssten." Als Beispiel nennt er eine anstehende Küchensanierung, die verschoben wird oder die Anschaffung eines Autos für den Fahrdienst. Dass maßgebliche Problem der Kostensteigerungen für die Bewohner ist, dass die gesamten Steigerungen, jeder einzelne Euro, zu hundert Prozent zulasten der Bewohner gehe. "Wir befinden uns immer wieder wie in einem Verschiebebahnhof. Was politisch entschieden wird, wie etwa der Mindestlohn, heißt in der Praxis: Lasst das mal die Bewohner in den Einrichtungen bezahlen." Denn die Pflegekasse zahlt einen gesetzlich fixen Anteil an den Kosten der Bewohner. Der Rest ist der Eigenanteil, der von ihm selbst oder den Angehörigen bezahlt werden muss. Ein Beispiel: Bei einem Kostensatz von 3.000 Euro - ohne Investitionskosten - übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 hiervon 1.262 Euro. Kommt es durch Preissteigerungen zu einer Erhöhung von 300 Euro des Pflegesatzes pro Person, dann muss der Bewohner diese Erhöhung allein tragen, da der Beitragssatz der Pflegekasse bei 1.262 Euro bleibt. Das sei den Angehörigen kaum noch zuzumuten, viele werden dadurch zu Sozialhilfeempfängern. Das könne so nicht weitergehen, mahnen die Einrichtungen. Verschiedene Lösungsmodelle werden derzeit in Vertretungen von Pflegekassenverbänden und Anbietern in Niedersachsen auf Leitungsebene diskutiert und der Pflegesatzkommission angetragen in der Hoffnung, dass sie einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag kurzfristig erarbeitet. Unter anderem wird dieses Lösungsmodell genannt, dass nach Meinung von Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleitern eine wirkliche Entlastung für die Bewohner bedeuten würde: Es gibt einen fixen Betrag, den die Pflegekassen bezahlen und einen fixen Maximalbetrag der Eigenbeteiligung der Bewohner beziehungsweise Angehörigen. Alles was darüber hinaus ist, könnte aus den Kassen der Pflegeversicherung oder aus Steuermitteln bezahlt werden. Den Preis, den die Einrichtungen jetzt den Bewohnern nach Verhandlungen mit den Kostenträgern anzeigen, der ist zwölf Monate verbindlich. Auch dann, wenn die Preise weiterhin massiv steigen. Bis politische Beschlüsse hierzu gefasst sind, trägt besonders der Einrichtungsträger das volle Risiko. Die Verhandlungen mit der Pflegekasse laufen bei allen Einrichtungen. Noch ist nichts entschieden und somit offen, wie hoch der Betrag der Bewohner ausfallen wird.

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