1. Mike Schmidt: „Kommunalisierung vor Privatisierung“

    Übernahme von Landesbesitz im Kurort wird befürwortet

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    Seit nahezu zwölf Jahren laufen Verhandlungen zwischen dem Staatsbad Bad Nenndorf und dem niedersächsischen Finanzministerium, die die Übernahme von Landesbesitz im Kurort zum Inhalt haben. Die Landgrafentherme stand ganz oben auf der Liste der möglichen Veräußerungen und somit möglicher Übernahme durch die Stadt. In der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses lagen alle Unterlagen für eine finale Abstimmung vor, die der Ausschuss einstimmig bejahte und somit dem Verwaltungsausschuss empfahl, dem zweiten Kommunalisierungsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Niedersächsischen Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH, der Stadt Bad Nenndorf und der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH entsprechend der Vorlagen zuzustimmen. Mögliche redaktionelle Änderungen des Vertrages eingeschlossen. Der Vertrag mit dem Land sieht vor, dass Niedersachsen folgenden Besitz an die Stadt Bad Nenndorf verkauft: Die Landgrafentherme, das Moorbadehaus, den Krater - Beckedorfer Straße, die Betriebsfläche Soldorf - Wilhelmstraße, Gebäude und Schlammlager - Rodenberg/Algesdorf, Moor Hagenburg, Klein-Nenndorfer-Quelle - Beckedorfer Straße. Außerdem die unbebauten Liegenschaften Moorgewinnung Steinhude, Betriebsfläche Bad Nenndorf (Algesdorf). Hinzu kommen sonstige bebaute und nicht betriebsnotwenige Liegenschaften: die ehemalige Kurverwaltung mit Freifläche sowie das angrenzende Zanderhaus. Der Gesamtkaufpreis für die Verkauften Objekte beträgt 572.001 Euro. Das Land habe bei allen Verhandlungen "immer wieder deutlich gemacht, dass, sollte die Stadt diese Bereiche nicht übernehmen, das Land diese an Dritte veräußern wird", erklärte Samtgemeindedirektor Mike Schmidt während den Ausschussberatungen. "Auch eine Stilllegung von Einrichtungen hat das Land nicht ausgeschlossen." Die Stadt habe wiederholt signalisiert, dass eine Übernahme möglich wäre, wenn das Land eine angemessene Ausgleichszahlung leisten werde, so Schmidt. Schmidt sprach Gefahren an, die seiner Meinung nach eine Ablehnung der Kaufmöglichkeit mit sich brächten. Bei einem Verkauf an Dritte etwa, an Privatleute, würden Entwicklungen der Stadt "fremdgesteuert und es würde hierbei immer die Gefahr bestehen, dass Bad Nenndorf das Prädikat Bad irgendwann verlieren könnte, da wir nicht mehr prädikatisiert werden". An dem "Bad" hänge außerdem mehr, als nur Kurort zu sein. Gerade wenn es um die Weitergestaltung der Stadt gehe, sei das "Bad ein unglaublich wichtiger Punkt. Abgesehen davon, dass wir traditionell immer Kurortstandort waren". Daher sei man mit einem wachen Auge mit dem Land in die Verhandlungen gegangen, um die Einrichtungen selbst in der Hand zu haben. "Und das ist uns gelungen. Das Land hat sich verpflichtet die Klinik mindestens zehn Jahre weiterzuführen und dann erst mit uns zu sprechen." Und fügte betont hinzu: "Und das alles wissentlich, dass wir über zehn Jahre einen Zuschuss bekommen; wissentlich, dass wir Anstrengungen unternehmen müssen, um diesen gesamten Geschäftsbereich zumindest in Richtung einer schwarzen Null zu führen. Wissentlich aber auch, dass selbst wenn wir in einem defizitären Bereich bleiben, dass es wichtig ist für die Stadtentwicklung." Daher appellierte er an die Politiker: "Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft dieser Stadt in die Hand nehmen." Das Land hat eine Ausgleichszahlung in Höhe von 12 Millionen Euro angeboten. Dies entspricht einer jährlichen Zahlung von 800.000 Euro für 15 Jahre. Darüber hinaus übernimmt das Land als hälftige Beteiligung an der Instandsetzung der Quellen 300.000 Euro, wenn diese innerhalb von fünf Jahren abgerufen werden. Für außerordentliche Instandhaltungs-Aufwendungen an dem veräußerten Grundbesitz beteiligt sich das Land zur Hälfte bis zu einem Höchstbetrag von 650.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Darüber hinaus wird das Land alle Kosten übernehmen, die der Stadt im Zusammenhang mit der Beseitigung von Belastungen durch das Aufspüren, Beseitigen und Entsorgen von Schad- und Gefahrstoffen entstehen, sofern ein Freibetrag von 10.000 Euro überschritten wird.

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