1. Auf dem Weg zur Landesgartenschau

    Gesellschaftsgründung nahm erste Hürde im Finanzausschuss

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    Mit großer Mehrheit, bei einer Enthaltung durch die Vertreterin von Bündnis90 / GRÜNEN, Imke Hennemann-Kreikenbohm, votierte der Finanzausschuss der Stadt Bad Nenndorf für die Beteiligung an der Gründung einer Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH, mit einem Anteil von 90 Prozent als Stammkapital, in Höhe von 22.500 Euro. Da die Stadt Bad Nenndorf im Jahr 2026 die Landesgartenschau ausrichtet, ist es notwendig, gemeinsam mit der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Norddeutschland mbH (FLN) eine Durchführungsgesellschaft zu gründen. Als Gesellschaftsform wurde die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt. Die FLN soll einen Anteil von zehn Prozent erwerben. Der Gesellschaftszweck dient insbesondere der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau 2026. Mögliche Verluste aus der Tätigkeit der Gesellschaft werden ausschließlich von der Stadt Bad Nenndorf getragen. Der Abstimmung ist eine sehr sachliche und ausführliche Erläuterung und Diskussion vorausgegangen, bei der Hennemann-Kreikenbohm zunächst einige Änderungen ihrer Fraktion in den Zuständigkeiten durchsetzen wollte, die allerdings aus juristischen Gründen keine Berücksichtigung fanden. Dass sie sich nach Klärung ihrer Sachfragen in der Abstimmung der Stimme enthielt, stieß bei den Ausschussmitgliedern auf großes Unverständnis, dem ein Zuruf folgte, ob sich die Grünen dann auch in Zukunft der Mitarbeit im Aufsichtsrat verweigern werden? Eine Antwort darauf gab sie nicht. Hintergrund ist die beschlossene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, bei der ein Sitz von sieben für die GRÜNEN vorgesehen ist. Sieben Mitglieder des Rates der Stadt - zwei CDU, zwei SPD, ein Bündnis90/GRÜNE, ein WGN, ein FDP - sollen ihm angehören, weiterhin ein Mitglied von der FLN, der Stadtdirektor und ein weiteres zu benennendes Mitglied aus dem Kreis der Fachbereichsleitungen der Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf. Die Gesellschaft soll die üblichen Organe Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung erhalten. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Organe entsprechen dem allgemeinen Gesellschaftsrecht und sind auf die örtlichen Bedürfnisse angepasst worden. In der Gesellschafterversammlung wird für jeweils 2.500 Euro Beteiligung eine Stimme gewährt. Der Rat der Stadt Bad Nenndorf bestimmt die Anzahl der in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Ratsmitglieder. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Stadtdirektor. Dieses Votum geht am 14. September zur Abstimmung in den Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf und letztlich am 26. September in die öffentliche Sitzung des Stadtrats der Stadt Bad Nenndorf.

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