Am Dienstag, 21. Juni 2022 gegen 20.30 Uhr hat in der Straße Tor eine männliche Person aus einem Kanister eine bisher unbekannte Flüssigkeit auf ein privates Grundstück gegossen. Der Mann wird daraufhin von den Eigentümern angesprochen was dieser dort mache, die männliche Person beleidigte die Eigentümer (56 und 60 Jahre). Der Vorfall wird durch einen zufällig vor Ort anwesenden Polizeibeamten bemerkt. Der Polizist hielt sich dort in seiner Freizeit auf. Der Beamte sprach den Täter an und teilte ihm mit, dass er Polizist sei, die männliche Person setzte sich in sein Auto und wollte davonfahren. Der Polizeibeamte musste dem fahrenden PKW ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Die Polizei Bad Nenndorf konnte den Verursacher ergreifen und die Personalien feststellen. Der 34-jährige Täter muss sich jetzt wegen Nötigung, Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten, da bei den Ermittlungen festgestellt wurde, dass er keinen Führerschein besitzt. Eine weitere Strafanzeige wurde gegen die Halterin des vom Täter benutzten Fahrzeugs geschrieben, da sie geduldet hat, dass der Täter ohne Führerschein den PKW fährt.
-
Rüpelhaftes Verhalten führt zu Straftaten
Unbekannte Flüssigkeit ausgegossen
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum