1. Keine Brandmelder wegen möglicher Fehlalarmgebühren?

    Kritik an neuer Feuerwehrgebührensatzung

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    Die neue Feuerwehrgebührensatzung ließ bereits die Mitglieder im Feuerschutzausschuss heftig diskutieren. Hintergrund ist, dass die Verwaltung in einer neuen Satzung Gebühren für das Auslösen "...aller Brandmeldeanlagen" erheben will, sofern kein Brand vorliegt. Die entstehenden Einsatzkosten sollen zu Lasten der Anlagenbetreiber gehen. Was erst einmal vernünftig klingt, ist im Detail und in der Auslegung eine Brandmelderverhinderungssatzung. Dagegen wandte sich Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI), denn auch die Rauchmelder in Wohnungen sollten bei Fehlalarmen darunter fallen. Konkret heißt das: Springt ein Brandmelder in einer Wohnung an und eine beliebige Person meldet der Feuerwehr den Alarm, müssen die Einsatzkosten gezahlt werden, sofern kein Feuer vorliegt. Prof. Dr. Neuhäuser sieht diese Regelung als rechtswidrig an und stellte im Finanzausschuss heraus, dass nur anlagespezifische Risiken von Brandmeldeanlagen bei einem Fehlalarm zu einer Gebührenpflicht führen. Darüber hinaus würden Personen zu Gebühren herangezogen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Einsatz herbeigeführt hätten, den es eigentlich gar nicht gab. Bei der folgenden Abstimmung im Finanzausschuss wurde deutlich, wie kurios manchmal Politik sein kann. Alle Mitglieder enthielten sich zum Änderungsantrag Neuhäusers, der damit keine Zustimmung fand, da Neuhäuser nur ein Grundmandat ohne Stimmrecht innehat. Im Rat wird jetzt am 30. Juni darüber abgestimmt und die Verwaltung schlägt vor, die Satzung wie aufgestellt auch anzunehmen. Diskussionen darüber sind jetzt schon zu erwarten.

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