1. Wer kümmert sich um wild abgelagerten Müll?

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    Grundsätzlich ist immer derjenige zur Entsorgung von Abfällen zuständig, bei dem die Abfälle auch anfallen. Das heißt konkret: Habe ich in meinem Haushalt beispielsweise ein altes Sofa stehen und möchte es loswerden, muss ich mich auch um die Bereitstellung zur Entsorgung kümmern. So gut, so einfach. Doch nicht immer halten sich Müllverursacher genau an dieses Prinzip. Müll wird in der freien Landschaft entsorgt und muss dann durch die Städte, Gemeinden und Landkreise entsorgt werden. Doch bevor man sich eigentlich Gedanken um "Abfälle" und deren Entsorgung macht, muss man erst einmal den Abfallbegriff definieren. Denn nicht jeder augenscheinliche Abfall ist dies auch in den Augen eines jeden Betrachters. Und so gibt es zwei Abfallbegriffe: Den subjektiven, also jemand möchte sich aus ganz eigenen Gründen heraus eines Gegenstandes entledigen, den er oder sie für wertlos hält und somit entsorgen möchte. Für einen anderen Betrachter könnte dieser "Abfall" durchaus auch noch einen gebrauchsfähigen Gegenstand darstellen. Der zweite Abfallbegriff ist der objektive und das bedeutet, dass bei objektiver Betrachtung jeder und jede zum gleichen Ergebnis kommen würden: "Das kann und muss weg!" Am Ende ist es für den wild entsorgten Müll egal, ob sich jemand subjektiv des (beispielsweise) alten Sofas entledigen wollte, oder ob es objektiv so unbrauchbar ist, dass niemand es mehr haben möchte. Das SW fragte nach bei Cordula Lüdtke-Dommel vom Rintelner Tiefbau- und Umweltamt, wie die Entsorgung von wild abgelagerten Abfällen in Rinteln geregelt ist: "Die Stadt Rinteln ist für den gesamten Bereich - Stadtgebiet und Ortsteile - zuständig. Früher hatte der Landkreis diese Aufgabe, sie ist aber an die Stadt übergeben worden - hierfür wird ein finanzieller Ausgleich vom Landkreis an die Stadt gezahlt. An Kreis-, Landes- und Bundesstraßen (außerhalb der Ortsdurchfahrt) ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln, zuständig. Meldungen über illegale Müllablagerungen, auch in Außenbereichen wie etwa der Forst, können aber auch an die Stadt Rinteln gemeldet werden. Sie werden dann von dort aus an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Übrigens ermittelt auch die Polizei immer wieder in Fällen illegaler Abfallentsorgung, zum Beispiel wenn es sich um Abfälle mit besonderer Umweltgefährdung handelt. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob diese Abfälle illegal in Feld und Flur entsorgt wurden, oder ob sie beispielsweise auch auf Privatgrundstücken "gelagert" werden. Ein Beispiel dafür sind Altautos, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht wieder flott gemacht werden können für eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Werden sie - inklusive der darin befindlichen Betriebsstoffe - auf Dauer auf Privatgrundstücken gelagert, statt sie einer geordneten Entsorung/Verwertung zuzuführen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit und bei Umweltgefahren sogar eine Straftat dar.

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