1. Müll schnellstmöglich beseitigen

    Immer wieder wild abgelegter Unrat im Stadtgebiet / Bei Stadt oder Polizei melden

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    Es passiert immer wieder, und gerne an denselben Stellen: Müllfrevel legen ihren Unrat einfach rechtswidrig im Stadtgebiet ab und machen sich aus dem Staub. Zurück bleiben unansehnliche Müllhaufen und ein verschandeltes Stadtbild. Solche Müllaufkommen sollen und werden regelmäßig der Bückeburger Verwaltung gemeldet, die bemüht ist, diese Schandflecken schnell zu beseitigen und im besten Falle die Täter zu ermitteln. Dabei gibt es scheinbar favorisierte Orte, wo bevorzugt wilder Müll abgelegt wird, vor allem regelmäßig an den Altkleidercontainern und Altglascontainern im gesamten Stadtgebiet. Darüber hinaus ist auch das Gebiet rund um den Gevattersee des Öfteren Ablageplatz der Müllfrevel. Doch darüber hinaus findet sich auch im übrigen Stadtgebiet immer wieder widerrechtlich abgelegte Müll. **Müll melden** Die Stadt bittet in solchen Fällens sogar die Bürger darum, Müllvorkommen direkt zu melden, eben um diese schnellstmöglich zu beseitigen. Neben den gängigen Kommunikationswegen per Telefon oder dem direkten Kontakt im Bürgerbüro besteht die Möglichkeit, über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage Mängel aller Art mitzuteilen, informiert Bernd Meier, Fachgebietsleitung Zentrale Dienste. "Daneben gibt es verschiedene Privat-Anbieter, die über Apps oder Desktop-Anwendungen die Möglichkeit eröffnen, Müll an die jeweils zuständige Behörde zu melden. Grundsätzlich sind, sofern möglich, konkrete Standortangaben und/oder Fotos hilfreich, um eine schnelle Erledigung zu gewährleisten." Sofern jemand bei der Müllablagerung beobachtet werde, solle, wenn möglich, sofort die Polizei zu verständigt und das, wenn vorhandene, Kfz-Kennzeichen notiert werden, um eine anschließende Verfolgung zu gewährleisten. Eine Regelmäßigkeit bei den Meldungen sei nicht vorhanden: "Die Meldungen schwanken zwischen mehreren Meldungen täglich und einzelnen Meldungen pro Monat", informiert Meier. **Zuständigkeit** Bei der Frage, wer für die Entsorgung von Müllablagerungen zuständig ist, kommt es auf den konkreten Ort der Ablagerung an. "Gemäß des Niedersächsischen Abfallgesetzes sind Abfälle, die im Wald oder in der übrigen freien Landschaft verbotswidrig lagern, von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in diesem Fall dem Landkreis Schaumburg, zum Zweck der weiteren Entsorgung auf eigene Kosten aufzusammeln. Sofern darüber hinausgehende Unterhaltungs-, Verkehrssicherungs- oder Reinigungspflichtige vorhanden sind, geht dessen Pflicht der allgemeinen Pflicht des Landkreises vor. Bei allen übrigen Grundstücken ist der Grundstücksbesitzer entsorgungspflichtig", erläutert Meier die Rechtslage. **Kosten von mehr als 6.000 Euro** Die Stadt Bückeburg trete insofern für die Entsorgung wilden Mülls auf den städtischen Grundstücken ein. Und kommt im Zuge dessen auch für die entstehenden Kosten auf. Im Jahr 2021 sind so Entsorgungskosten in Höhe von rund 6.000 Euro entstanden. "Hinzu kommen Personal- und Maschinenkosten des städtischen Baubetriebshofes", so Meier weiter. **Schnell beseitigen** Um einer negativen Vorbildwirkung zu begegnen und eine mögliche weitere Müllablagerung zu vermeiden, ist die Stadt Bückeburg bestrebt, illegale Müllablagerungen so schnell wie möglich zu beseitigen. "Sofern Anhaltspunkte eines möglichen Verursachers vorliegen, wird je nach entsorgten Gegenständen die untere Abfallbehörde des Landkreises Schaumburg zwecks Einleitung eines Bußgeldverfahrens verständigt, oder Strafantrag gestellt", erklärt Meier das weitere Prozedere. Foto:nh

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