Für Patienten, die in Zukunft über die Deutsche Rentenversicherung in einer Reha-Klinik eine stationäre Vorsorgemaßnahme in Anspruch nehmen möchten, wird ab 1. Juli 2023 ein gesetzlich neu definiertes Wunsch- und Wahlrecht mit zusätzlichen Möglichkeiten eröffnet. Konkret bedeutet das, dass der Patient, der vorhat in eine Rehaklinik zu gehen, sich die Klinik in Deutschland aussuchen kann. Dies sollte auch das Kur- und Staatsbad Bad Nenndorf aktiv für sich in den Focus nehmen und über die eigene Profilierung für sich nutzen, erklärt Dr. Maik Fischer im Gespräch mit dieser Zeitung. Er ist Kurdirektor in Bad Nenndorf und Bad Pyrmont sowie Vorstand im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. Nach der Bestätigung des Arztes, dass es für den Patienten eine Kur geben soll, wählte die Deutsche Rentenversicherung bisher die Kurklinik aus, zu der der Patient zugewiesen wurde. "Man kann bisher zwar einen Wunsch äußern, aber man hat keinen Anspruch auf diesen Wunsch. Diesen Anspruch hat man jetzt. Der Patient kann ab 1. Juli des nächsten Jahres dorthin gehen, wohin er zur Kur gehen möchte. Das ist der große Unterschied zur bisherigen Regelung", erläutert Fischer. Es könnte sein, wenn der gewählte Ort sehr weit weg vom Wohnort liegt, dass es dann noch um einen Zuschlag ginge. "Diese Details werden derzeit noch ausgearbeitet. Wichtig ist aber, dass der Patient einen echten Anspruch darauf hat. Es ist nicht nur ein Wunsch der geäußert wird, sondern auch ein zu erfüllender Anspruch", betont der Kurdirektor. Wer dieses Auswahlrecht dann nicht in Anspruch nehmen möchte, dem unterbreite die Deutsche Rentenversicherung einen Vorschlag mit vier Kliniken zur Auswahl. Fischer äußerte sich überzeugt davon, dass dies neue Möglichkeiten für Bad Nenndorf eröffne, um sich im Markt der Möglichkeiten der deutschen Kur- und Staatsbäderstandorte, die für die Patienten dann zur Wahl stünden, noch besser und stärker - vor der Auswahl durch den Patienten - über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit in den Blick zu bringen und zu positionieren. Gerade auch durch den neuen und qualitativen Rückenwind mit der Dreierprädikatisierung des Kurstandortes Bad Nenndorf, als Mineral-, Moor- und Thermalheilbad. Die Klinikbetreiber selber würden weiterhin aktiv auf den Ort hinweisen. Aber: "Der Ort selbst sollte diese Chance als Klinikstandort über die touristische Vermarktung noch mehr bewerben. Also auch die Highlights bekannter machen und darlegen, warum es gut ist, gerade nach Bad Nenndorf zu kommen." Er rät dazu, dass beide Gemeinden, Bad Nenndorf und Bad Pyrmont, hier zusammenarbeiten und Entwürfe weiterentwickeln sollten. "Der Wettbewerb wird sich durch das Wunsch- und Wahlrecht verändern. Nicht von heute auf morgen, aber zunehmend im Laufe der Zeit." "Wie aus einer Bundesligaliste", so Fischer, "aus einer Rankingliste, entnimmt die Deutsche Rentenversicherung die Klinikauswahl für ihre Patienten." Sechs Qualitätsdimensionen sind hierbei für jede Klinik, mit der die Rentenversicherung einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, für die jährliche Benotung und Bepunktung von Bedeutung. Danach stehen die Kliniken entweder weiter oben oder weiter unten in der Liste. Dies werde den Kliniken auch mitgeteilt. "Dies wird auch weiterhin ganz wichtig sein, im Ranking vom Focus Gesundheit, der jährlich erscheint, zu verfolgen, um zu sehen, wo man steht und wohin man möchte", prognostiziert der Kurdirektor. Bisher sei das Verfahren eher monopolistisch gewesen.
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Neues Wunsch- und Wahlrecht des Kurorts als Chance für Bad Nenndorf
Kurdirektor ruft zur aktiven Bewerbung des Kurortes im Markt der deutschen Kur- und Staatsbäderstandorte auf
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