1. Weiter Corona-Schutzmaßnahmen

    Im Kreis, in den Städten und Gemeinden

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    Die seit dem 19. März 2022 geltende Corona-Übergangs-Verordnung des Landes gilt seit dem 2. April nicht mehr. Nach Wegfall dieser Regelung entfallen in weiten Bereichen bisherige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin hohen Inzidenz-Zahlen im Landkreis Schaumburg gelten in den Einrichtungen des Landkreises (Kreishaus und Außenstellen) und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterhin Schutzmaßnahmen zur Eindämmung. In allen Behörden gilt weiterhin die allgemeine Maskenpflicht. Hinsichtlich weitergehender Regelungen wird auf die jeweilige Homepage des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden verwiesen. Die dort genannten Schutzmaßnahmen gelten bis auf weiteres. Der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden frühestens nach Ostern eine Neubewertung zur Beibehaltung der Regelungen vornehmen.

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