1. Samtgemeinderat für Aufhebung der Sporthallen-Nutzungsgebühren

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    Der Samtgemeinderat Nenndorf hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sporthallen Haste und Waltringhausen sowie das Sportzentrum Bad Nenndorf rückwirkend zum 31. Dezember 2019 beschlossen. Damit folgt der Rat der Empfehlung des Jugendausschusses. Um diese Empfehlung umsetzen zu können, musste zunächst die bestehende Gebührensatzung aufgehoben werden. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, mit den Mitgliedsgemeinden und den betreffenden Vereinen ein Verfahren zu erarbeiten, wonach auch die nutzenden Vereine der Sporthallen der Mitgliedsgemeinden bei den Reinigungskosten entlastet werden. Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieser Maßgabe anregen, die Reinigungskosten für die Sporthallen der Mitgliedsgemeinden als Bestandteil der Bewirtschaftung für die Sporthallen zu deklarieren. Da die Mitgliedsgemeinden ihre Bewirtschaftungskosten ohnehin von der Samtgemeinde erstattet bekommen, müssten der turnusmäßigen Abrechnung für Strom, Heizung, Wasser, etc. lediglich die Reinigungskosten hinzugerechnet werden. Gleichzeitig könnten die in den Mitgliedsgemeinden individuell bestehenden Vereinbarungen für die Hallenreinigung erhalten bleiben.

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