1. In der Berlin-Schule besteht großer Handlungsbedarf

    Samtgemeinderat beschließt Einführung einer Arbeitsgruppe Bildungscampus

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    Für die Gruppe SPD/FDP/WGN im Nenndorfer Samtgemeinderat ist es "unstrittig, dass es in Bezug auf die Bildungseinrichtungen Berlin-Schule, Hort und Anschlussbetreuung in Bad Nenndorf erheblichen Handlungsbedarf gibt", hieß es in einem Antrag, den die Gruppe der Kommunalpolitiker in die jüngste Sitzung einbrachte und gleichzeitig die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Bildungscampus forderte. Die Sachlage war klar, Widerspruch gab es nicht. Allerdings führte die recht offene Formulierung "Einbeziehung der Eltern" in der Auflistung der Zusammensetzung der AG dieser Vorlage zu einer längeren und zum Teil kontrovers geführten Diskussion. Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt hob hervor, dass auch er für eine Elternbeteiligung sei, allerdings müsse sie unter einer zur Verschwiegenheit stehenden Person stehen, um der Arbeitsgruppe auch die notwendige vertrauliche Basis zur Arbeit zu gewähren. Nach einer längeren Sitzungsunterbrechung, die alle Fraktionen und Gruppen zur Beratung und internen Entscheidungsfindung nutzten, kam es anschließend durch einen Kompromissvorschlag durch Schmidt zu einem einstimmigen Beschluss, der eine neue und klarere Formulierung der Elternbeteiligung in sich trägt. Die zu erwartende Bedeutung der gewünschten AG konnte dem Antrag selbst entnommen werden. "Aufgrund der Breite und Tiefe der zu erwartenden Beratungen schlagen wir vor eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Schule und der Eltern einzurichten, die beauftragt wird entsprechende Themen auf- und vorzubereiten und den zuständigen Fachausschüssen zielgerichtete Vorschläge zur weiteren Beratung vorzulegen", hieß es dort. Nach dem Beschluss des Rates wird die AG Bildungscampus besetzt mit jeweils zwei Personen aus der SPD- und der CDU-Fraktion, mit jeweils einem Vertreter von Die Grünen, FDP und WGN. Außerdem der Schulleitung und einer Elternvertreterin oder einem Elternvertreter der Berlin-Schule. "Es ging um den Begriff Eltern in der Beschlussvorlage und nicht um die Frage, ob es eine Elternbeteiligung geben soll", erklärte Schmidt im Anschluss an die Sitzung gegenüber dieser Zeitung. "Es ging darum, ob man für eine nicht öffentlich tagende Gruppe einen Elternvertreter hereinnehmen kann." Der bedeutende Teil in diesem Beschluss sei, "dass es ein Elternsprecher sein wird, den es in der Schule schon gibt und ohnehin bereits beratendes Mitglied im Schulausschuss ist. Das heißt, dass diese Elternvertretung auch vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde. Dann wissen alle Beteiligten, dass vertraulich und nicht öffentlich getagt werden kann." Wäre das nicht der Fall, würde man alle Sitzungsvorlagen für die AG anders verfassen müssen und könnte nicht alle Fakten vorlegen. Die Antragsteller verwiesen darauf, dass sich die Politik bereits im vergangenen Jahr mit den Missständen an der Berlin-Schule auseinandergesetzt hatte und erste Ideen diskutierte. Weiterhin betont sie, dass sich die Schule in großen Schritten auf eine Fünfzügigkeit in allen Klassenstufen hinbewege. Bereits jetzt müssten Schulklassen im Keller des Hauptgebäudes sowie dem Nebengebäude "Kleines Gymnasium" untergebracht beziehungsweise ausgelagert werden. Die zur Verfügung stehenden Räume im Nebengebäude sind soweit instandgesetzt worden, dass sie übergangsweise zur Nutzung freigegeben werden konnten. Darüberhinausgehende und für eine langfristig angelegte Nutzung ausgelegte Sanierungspläne mussten verworfen werden, weil unter anderem brandschutztechnische Maßnahmen nur mit enormen finanziellen Ressourcen hätten umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurde die Nutzung dieser Räume auch nur für einen sehr begrenzten Zeitraum genehmigt. Bei Wegfall der Räumlichkeiten ist ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten. Das Hauptgebäude entspräche nicht mehr den gängigen Normen. Fachräume seien mangelhaft ausgestattet oder gar nicht vorhanden. In Bezug auf die Digitalisierung und damit einhergehende moderne Unterrichtsgestaltung, Kommunikation und anderem mehr seien noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen. "Derzeit ist die Schule noch nicht einmal an das Glasfasernetz angeschlossen. Zudem sei das Gebäude in Hinblick auf die angestrebte vollinklusive Beschulung in keiner Weise geeignet." Auch für Kinder mit visuellen und akustischen Einschränkungen verbleibe viel zu tun. Mit Blick auf die neue Arbeitsgruppe heißt es in der Vorlage: "Wir fordern den Gesprächsfaden zeitnah wieder aufzunehmen, um kurz- bis mittelfristig zu einer geeigneten Lösung zu finden."

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