Die Antragsteller verwiesen darauf, dass sich die Politik bereits im vergangenen Jahr mit den Missständen an der Berlin-Schule auseinandergesetzt hatte und erste Ideen diskutierte. Weiterhin betont sie, dass sich die Schule in großen Schritten auf eine Fünfzügigkeit in allen Klassenstufen hinbewege. Bereits jetzt müssten Schulklassen im Keller des Hauptgebäudes sowie dem Nebengebäude "Kleines Gymnasium" untergebracht beziehungsweise ausgelagert werden. Die zur Verfügung stehenden Räume im Nebengebäude sind soweit instandgesetzt worden, dass sie übergangsweise zur Nutzung freigegeben werden konnten. Darüberhinausgehende und für eine langfristig angelegte Nutzung ausgelegte Sanierungspläne mussten verworfen werden, weil unter anderem brandschutztechnische Maßnahmen nur mit enormen finanziellen Ressourcen hätten umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurde die Nutzung dieser Räume auch nur für einen sehr begrenzten Zeitraum genehmigt. Bei Wegfall der Räumlichkeiten ist ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten. Das Hauptgebäude entspräche nicht mehr den gängigen Normen. Fachräume seien mangelhaft ausgestattet oder gar nicht vorhanden. In Bezug auf die Digitalisierung und damit einhergehende moderne Unterrichtsgestaltung, Kommunikation und anderem mehr seien noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen. "Derzeit ist die Schule noch nicht einmal an das Glasfasernetz angeschlossen. Zudem sei das Gebäude in Hinblick auf die angestrebte vollinklusive Beschulung in keiner Weise geeignet." Auch für Kinder mit visuellen und akustischen Einschränkungen verbleibe viel zu tun. Mit Blick auf die neue Arbeitsgruppe heißt es in der Vorlage: "Wir fordern den Gesprächsfaden zeitnah wieder aufzunehmen, um kurz- bis mittelfristig zu einer geeigneten Lösung zu finden."
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Große Schritte Richtung Fünfzügigkeit
Thema Berlin-Schule: Fortsetzung vom Titel Bad Nenndorf
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