In dem Klageverfahren der Stadt Rinteln gegen den Landkreis Schaumburg fand jetzt die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover statt. Mit einem - so eine Pressemeldung der Verwaltung - für die Stadt sehr erfreulichem Ergebnis: Die Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich. Durch die Kammer wurde entschieden, dass der Bescheid des Landkreises Schaumburg vom 22. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. März 2017 (Ersetzungsentscheidung) aufgehoben wird. Der Bescheid vom September wurde von der Kammer für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Dem weitergehenden Antrag der Stadt Rinteln, der auf eine Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gerichtet war, blieb der Erfolg daher versagt. Der Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Der NABU Rinteln kommentiert das Urteil so: "Ich sehe hier die gemeinsame Anstrengung der Stadt Rinteln und des NABU bestätigt, hier gegen die widerrechtliche Genehmigung und das nicht gerechtfertigte Ersetzen des Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde juristisch vorgegangen zu sein. Dies ist ein guter Tag für den Artenschutz, da das Verwaltungsgericht den offensichtlichen artenschutzrechtlichen Mängeln in der Genehmigung Rechnung getragen hat. Grundlage hierfür war die hervorragende Vorbereitung der Rintelner Stadtverwaltung sowie der anwaltlichen Vertretung und interessant wird es sein, welche weiteren Rückschlüsse sich aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergeben", so Dr. Nick Büscher vom NABU. Er sieht das Projekt an diesem Standort für endgültig gescheitert.
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Stadt klagt erfolgreich gegen zwei Windenergieanlagen
Verwaltungsgericht kippt gemeindliches Einvernehmen des Landkreises
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