Am 29. April 2020 veröffentlichte die Pressestelle der Bundesregierung, dass ab sofort in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gelte. Die Umsetzung wurde in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. In Bayer beispielsweise konnte von Anfang an ein Bußgeld bei Nichtbeachtung verhängt werden. Begriffe wie "medizinische Maske", "FFP2-Maske" oder gar "N95 oder KN95-Standard" gehörten zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch. Bereits vor der gesetzlichen Regelung im gesamten Bundesgebiet waren solche Schutzmasken kaum noch zu bekommen, die Preise schossen durch die Decke. Das war der Startschuss für selbstgenähte Alltagsmasken aus Stoff. Überall im Land wurden die Nähmaschinen hervorgeholt und Stoffe mit Gummibändern in allen möglichen Variationen zusammengenäht. In einem ehemaligen Stadthäger Autohaus wurde eine Art "Alltagsmasken-Kleinfabrik" eingerichtet. Schaumburger Geschäftsleute, Verwaltung und viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer richteten 20 Nähplätze ein und brachten viel Farbe in die Maskenlandschaft. Eingenähte Taschen konnten Filterflies aufnehmen, notfalls auch ein Papiertaschentuch. Eine Zeitlang sah man überall auch Plexiglasschilder als Alternative vor den Gesichtern. Im Januar 2021 veröffentlichte die Niedersächsische Staatskanzlei eine umfangreiche Erläuterung über zugelassene Schutzmasken. In vielen Bereichen der Pflege sowie im öffentlichen Personennahverkehr waren demnach FFP2-Masken vorgeschrieben. In diesen Bereichen gilt auch nach dem 03. April weiter die Maskenpflicht. In einer der am stärksten von den Corona-Beschränkungen betroffenen Branche, der Gastronomie, gelten nun keinerlei Beschränkungen mehr. Das Schaumburger Wochenblatt sprach mit Gastronomen und Restaurantbetreibern über die neue Situation.
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Die Maske fällt!
Wegfall der bundesweiten generellen Maskenpflicht nach fast genau 2 Jahren
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