Wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall verurteilte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Lemgo unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Kaboth jetzt einen 24-jährigen Mann aus dem Extertal zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen den mitangeklagten 21-jährigen Mann aus Extertal wurde die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, zur Bewährung ausgesetzt. Da dieser Mann im Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, weshalb das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wurde. Das Gericht sah es aufgrund der Geständnisse der Angeklagten, der Feststellung von DNA-Spuren beider Angeklagter am Tatort und nach Ansicht von durch Überwachungskameras gefertigter Aufnahmen als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten am 13. April letzten Jahres gegen 1:15 Uhr eine Explosion des Geldautomaten in der Zweigstelle der Sparkasse in der Detmolder Straße in Rinteln herbeigeführt haben. Dies teilte das Gericht jetzt in einer Pressemeldung mit. Die Angeklagten hebelten den Geldautomaten in dem Innenraum der Sparkasse teilweise auf und führte einen Schlauch, der mit einem Gastank verbunden war, ein und zündeten dann das explosive Gemisch. Allerdings mussten beide Angeklagten ohne Beute die Sparkasse wieder verlassen. Wenig später wurden sie von der Polizei in unmittelbarer Tatortnähe festgestellt und flüchteten. Einer der Täter konnte dann festgenommen werden. DNA-Spuren führten die Ermittler letztlich neben den Geständnissen zu den Tätern.
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Verurteilungen wegen Sprengung eines Geldautomaten
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