Es hat den Anschein, dass viele Fahrer von Kleinkrafträdern und Elektro-Kleinstfahrzeugen nicht über den Wechsel zu den neuen grünen Versicherungskennzeichen informiert sind. Dies legt zumindest die Zahl von Verstößen nahe, welche die Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg verzeichnete. Seit März gelten unter anderem für Kleinkrafträder und Elektro-Kleinstfahrzeuge die neuen grünen Versicherungskennzeichen, wie die Inspektion in einer Pressemitteilung festhält. "Die Polizei in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg stellte im Zeitraum vom 1. März bis zum Abend des 2. März insgesamt elf Verstöße hinsichtlich ungültiger Versicherungskennzeichen fest", heißt es in der Meldung. In neun von elf Fällen habe es sich bei den kontrollierten Fahrzeugen um E-Scooter gehandelt. Das Fahren ohne Kennzeichen kann schwerwiegende Folgen haben. In Stadthagen stellten die Polizeibeamten am Mittwoch drei Verstöße fest. Die meist minderjährigen Fahrerinnen und Fahrer zeigten sich überrascht von der Kontrolle. Sie gaben an, dass sie von dem Wechsel nichts gewusst oder es bisher versäumt hätten, das neue Kennzeichen anzubringen. Ähnlich sah es in andern Gegenden aus. In Bückeburg ging den Polizisten ein 17jähriger junger Mann mit einen Renault Twizy noch mit dem blauen Versicherungskennzeichen ins Netz. Das Elektrofahrzeug gilt als Kleinkraftrad. Als schwerwiegender erwies sich ein Verstoß einer 37-jährigen Motorroller-Fahrerin in Bückeburg. Nicht nur war sie mit falschen Kennzeichen unterwegs, auch war die Folgeversicherung nicht abgeschlossen, zudem fuhr die Mofa deutlich schneller als die erlaubten 25 Stundenkilometer. Der entsprechende Führerschein fehlte. Die Polizeibeamten untersagten ihr die Weiterfahrt und mussten neben einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die Frau einleiten. Auch in Nienburg wurde ein Mann mit falschen Kennzeichen gestoppt. In allen Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Denn wer mit einem Fahrzeug ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, besitzt keinen Versicherungsschutz. "Wer mit einem nicht versicherten Fahrzeug beispielweise an einem Unfall beteiligt ist, macht sich nicht nur strafbar. In so einem Fall können erhebliche Kosten auf die Fahrerin oder den Fahrer zukommen.", so Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Foto: privat
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Falsches Kennzeichen kann böse Folgen haben
Kennzeichenwechsel bei E-Scootern und weiteren Fahrzeugen
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