SAMTGEMEINDE NENNDORF. Die Windverhältnisse in den vergangenen Wochen haben verbreitet für erhebliche Sturmschäden gesorgt. Aus aktuellem Anlass informiert die Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf alle Anlieger*innen öffentlicher Straßen an Ihre Straßenreinigungspflichten. Schmutz, Laub, Unrat sowie Astbruch sind zu entfernen und Gefahrenquellen unverzüglich zu beseitigen. Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung zur Reinigung bei besonderen Verunreinigungen, z. B. durch Bauarbeiten oder auch durch starken Wind. Anwohner*innen sind regelmäßig angehalten eine entsprechende Straßenreinigung vorzunehmen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zu Fahrbahnmitte, soweit für diese Fahrbahn keine Ausnahme nach der Straßenreinigungssatzung besteht. Die komplette Straßenreinigungssatzung sowie -Verordnung der Samtgemeinde Nenndorf kann auch im Internet unter https://www.nenndorf.de/ abgerufen werden.
-
Erinnerung an die Straßenreinigung
Verwaltung informiert über Pflichten
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum