Ihr Nachbar ist möglicherweise eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter. Werden Sie einmal Geschädigte/r oder Opfer eines Unfalles oder einer Straftat, dann brauchen Sie diese Polizisten möglicherweise! Als Kind war es mir ein Gräuel, wenn meine Eltern am Wochenende mit uns den obligatorischen Spaziergang unternahmen. Meine beiden Schwestern und ich hatten, zumindest ab einem bestimmten Alter, andere Interessen. Freundinnen und Freunde waren uns wichtiger oder einfach nur abhängen oder chillen, auch wenn wir diese Begriffe damals noch gar nicht kannten. Per Definition (wikipedia) ist der Spaziergang auf den Begriff "wandern, sich Ergehen (ital.: spaziare)", ein Flanieren zum Lustwandeln, zum Zeitvertreib und zur Erbauung zurückzuführen. Bundespräsident Steinmeier sagte im Januar 2022 vor dem Hintergrund der "Montagsspaziergänge" und der damit verbundenen Ausschreitungen: "… der Spaziergang hat seine Unschuld verloren…" Die Begriffe "Spaziergänge" oder auch "Montagsspaziergänge" werden in der Polizei, zumindest in Niedersachsen, im offiziellen Sprachgebrauch dafür nicht mehr verwendet. Stattdessen wurden daraus versammlungsrechtliche Veranstaltungen. Gemeint sind damit die Veranstaltungen, bei denen "Normalbürger", leider oftmals durchmischt mit Coronaleugnern, Verschwörungstheoretikern und sogar Mitgliedern der rechten Szene, gegen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen demonstrieren. Warum hat das alles für mich mit Respekt zu tun? Wieder einmal muss die Polizei herhalten, um Mängel und auch Fehler, die von der Politik gemacht wurden, auszubügeln. Das ganze Hin und Her während zwei Jahren Corona-Alltag hat viele Menschen mürbe gemacht. Ganz ehrlich-zeitweise wusste doch niemand mehr, was erlaubt und was verboten war - und das auch noch von einem Tag auf den anderen. Der Autor übrigens so manches Mal auch nicht. Deutschland als Vorbilddemokratie - ja, das sind wir tatsächlich - lässt Meinungsäußerung in sehr weitgehenden Rahmen zu und erst Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder die Verletzung der Rechte anderer setzen Grenzen. Hier kommt die Polizei ins Spiel. Bei angemeldeten Demonstrationen (Spaziergängen) sorgt sie dafür, dass die Veranstaltungen störungsfrei verlaufen können. Regeln gelten aber auch für die Menschen, die aus durchaus nachvollziehbaren Gründen auf die Straße gehen und damit meine ich ausdrücklich nicht diejenigen, die wirklich glauben, Bill Gates würde uns mit dem Impfstoff einen Chip einpflanzen! Zu den einfachen Regeln gehören unter anderem die Maskentragepflicht und das Abstandsgebot. Das sind, gelinde gesagt, sehr geringe Auflagen. Wenn dann die 30-jährige Mutter mit ihrem Kleinkind im Kinderwagen und dem Kindergartenkind an der Hand an der Demo teilnimmt, sich aber weigert diese Auflagen zu erfüllen, dann muss sie erwarten, dass der Polizist sie darauf anspricht und bei weiterer Weigerung ihre Personalien aufnimmt. Weigert sie sich auch dazu, steht der Beamte vor einem großen Dilemma. Soll er vor den Kindern die Personalien zwangsweise feststellen? Soll er die Dreistigkeit einfach durchgehen lassen und die Polizei mit einem Begriff aus der US-Politik als "lame Duck", als lahme Ente, dastehen lassen? Hier kommt wieder meine Forderung nach Respekt! Der bürgerliche Protest darf nicht auf Kosten der Polizei ausgetragen werden. Der Verstoß gegen die Maskentragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, genauso wie viele Verstöße im Straßenverkehr. Niemand hat das Recht, selber festzulegen, ob die 50 km/h innerorts den eigenen Vorstellungen entsprechen. Wer allgemein gültiges Recht bricht, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei ist dann plötzlich der "Feind". Zeigen Sie auf den Montagsspaziergängen Ihre Meinung, zeigen Sie aber auch Respekt vor Ihren Nachbarn, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Morgen brauchen Sie sie vielleicht. Überlassen Sie die Auseinandersetzungen den Chaoten, Corona-Leugnern und "Aluhutträgern"! Ihr Axel Bergmann
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Hier schreibe ich über RESPEKT
Montagsspaziergänge - mehr Respekt gegenüber der Polizei
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