1. Gesundheitsamt stößt bei hohen Infektionszahlen an Grenzen

    Bitte um eigenverantwortliches Handeln / Selbständige Absonderung

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    LANDKREIS (bb). Das Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg ist aufgrund der extrem hohen Fallzahlen in Bezug auf Infektionen mit SARS-CoV-2 im Kreisgebiet an seine Grenzen gestoßen. Die Kreisverwaltung bittet in dieser Situation um die Mithilfe von potentiell und gesichert infizierten Personen. Die extrem steigenden Infektionszahlen würden zunehmend dazu führen, dass weder die Infizierten noch die Kontaktpersonen über die Quarantäne/Absonderung zeitnah informiert werden können, wie die Kreisverwaltung per Pressemeldung mitteilt. Jedoch könnten durch die Einführung eines Webformulars, in dem auch Arbeitgeber angegeben werden müssen, zumindest besonders sensible und vulnerable Bereiche wie Pflegeheime identifiziert und vorranging bearbeitet werden. Das Webformular werde den Betroffenen durch das Gesundheitsamt individuell und personenbezogen zur Verfügung gestellt. Die Kreisverwaltung sei zum jetzigen Zeitpunkt auf die Eigenverantwortung und Mithilfe aller potentiell und gesichert infizierten Personen und Kontaktpersonen angewiesen. Alle Verdachtspersonen sowie infizierte Personen werden gebeten, sich entsprechend der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung bereits ohne vorherige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt eigenständig abzusondern. Infizierte werden gebeten, Kontaktpersonen über ihre Infektion zu informieren, damit auch diese sich absondern können. Die Absonderungsverordnung sowie auch nähere Informationen finden Interessierte auf www.schaumburg.de. Selbständige Isolierung: Bereits bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion aufgrund eines positiven PoC-Antigentests oder positiven Selbsttests ist man nicht nur verpflichtet, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen, sondern sich auch solange eigenständig zu isolieren, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Im Fall eines negativen PCR-Testergebnisses endet die Quarantäne automatisch. Ist der PCR-Test positiv, schließt sich eine Quarantäne als infizierte Person an. Für Infizierte besteht unabhängig von der Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt nach der Absonderungsverordnung die Pflicht zur Absonderung (Isolierung) von 10 Tagen nach dem PCR-Test bzw. nach Symptombeginn. Ab dem 7. Tag besteht die Möglichkeit, die Isolierung durch einen negativen Antigentest (PoC-Test) aus einem Testzentrum oder einen negativen PCR-Test vorzeitig zu beenden. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt per E-Mail (corona@schaumburg.de) übermittelt werden. Ein nachfolgender Genesenennachweis wird per Post zugestellt (gütig ist dieser, wenn der positive PCR-Test 28 Tage zurückliegt). Der Landkreis bittet ebenso die engen Kontaktpersonen zur Mitarbeit und appelliert an ihre Eigenverantwortung. Hierzu sind sie aufgrund der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung verpflichtet. Für enge Kontaktpersonen besteht ebenfalls unabhängig von der Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, falls keiner der Ausnahmetatbestände vorliegt (siehe folgender Absatz). Auch Kontaktpersonen können ihre Quarantäne verkürzen. Ist ein am Tag sieben in einem Testzentrum durchgeführter PoC- oder PCR- Test negativ, ist die Quarantäne beendet. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt per E-Mail (corona@schaumburg.de) übermittelt werden. Ausnahme: Bei Schülern beendet ein am Tag fünf erfolgter negativer PoC- Test (Testzentrum) die Quarantäne. Auch hier muss der negative Nachweis dem Gesundheitsamt übermittelt und der Schule vorgelegt werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Von der Quarantänepflicht als Kontaktperson ausgenommen sind symptomfreie Personen, die: 1. eine Auffrischungsimpfung ("Boosterung") erhalten haben, 2. in den letzten drei Monaten vollständigen Impfschutz (zwei Impfungen) erhalten haben, 3. genesen und einmalig geimpft sind und 4. genesen sind, soweit der positive PCR-Test innerhalb eines aktuell gültigen Zeitraumes erfolgt ist (mindestens 28 Tage her aber derzeit nicht älter als 90 Tage). Weitere Informationen auf www.schaumburg.de. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes seien bemüht, Betroffene schnellstmöglich zu kontaktieren. Hotline und E-Mail-Bearbeitung sei derzeit eingeschränkt, das Gesundheitsamt bittet um Verständnis.

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