Die Stadt Rinteln gibt bekannt, dass nach Paragraf 7b der niedersächsischen Corona-Verordnung - in der seit dem 15. Januar 2022 gültigen Fassung - teilnehmende Personen auf Versammlungen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben. Für Kinder und Personen mit medizinischer Kontraindikation gelten Ausnahmen von der Tragepflicht. Die Tragepflicht gilt auch auf den als "Spaziergängen" und ähnlich bezeichneten Aktionen, die regelmäßig und gleichförmig stattfinden und unter das Versammlungsrecht im Sinne von Artikel acht des Grundgesetzes fallen.
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FFP2 Maskenpflicht bei Versammlungen
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