1. Für den Bau von Schornsteinen gelten jetzt neue Vorschriften

    Verschärfung der bisherigen Regelungen / Bestandsanlagen nicht betroffen

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    LANDKREIS (bb). Mit dem Jahr 2022 ist eine Änderung der Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft getreten, die bereits zu Unsicherheit und zahlreichen Nachfragen geführt hat. Die Neufassung verschärft die Regelung für die Ableitung von Abgasen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, also Holz-Ofen, Kamin, Pelletkessel und Co. massiv. In der Tendenz müssen Schornsteine für solche Feuerungsanlagen nun deutlich firstnäher und höher gebaut werden, um die Nachbarschaft nicht zu belasten. "Es ist schon ein sehr komplexes, schwieriges Thema", erklärte Holger Masche, Mitglied im Fachausschuss Ofen- und Luftheizungsbau Niedersachsen im Pressegespräch. Entsprechend groß und weit verbreitet sei auch die Besorgnis unter Immobilienbesitzern und Häuslebauern, die solche Feuerungsanlagen nutzen oder ihren Bau planen. Der Geschäftsführer der Masche GmbH Hoch- und Schornsteinbau und der AKM GmbH Kamin & Ofenbau verzeichnete in den eigenen Unternehmen zahlreiche Anfragen zum Thema, gerade auch zu Bestandsanlagen, den Innungskollegen gehe es ebenso. Wobei vielen Menschen schon einmal die Unsicherheit genommen werden könne, wie der Fachmann festhielt. Die verschärften Anforderungen würden sich nämlich nicht auf bestehende Anlagen, sondern nur auf neu zu errichtende beziehen. Im Pressegespräch informierte Masche über Einzelheiten und Hintergründe, die hier verkürzt wiedergegeben werden. Grundlage der Neufassung sei das Ziel des Gesetzgebers, die Abgase von Festbrennstoff-Feuerstätten möglichst frei in die Atmosphäre abzuführen, ohne Beeinträchtigung umliegender Gebäude. Im Kern heißt dies vereinfacht gesagt, dass der Schornstein näher am Dachfirst gebaut beziehungsweise mit seiner Austrittsöffnung höher über die Dachhaut hinausragt als bisher vorgeschrieben. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind in Paragraph 19 der Bundes-Immissionsschutzverordnung neu gefasst. "Viele Schornsteine müssen heute anders geplant und gebaut werden, als jahrzehntelang üblich", fasste Holger Masche die praktischen Folgen zusammen. Der Teufel liege im Detail, so Holger Masche, verschiedene Vorgaben seien zu beachten. Für Flachdächer und Dächer mit Neigung von weniger als 20 Grad zum Beispiel gelten abgewandelte Bestimmungen. Die VDI-Richtlinie 3781 wiederum eröffnet in vielen Fällen Lösungsmöglichkeiten, die etwas günstiger für den Bauherren ausfallen. Der Fachausschuss Ofen- und Luftheizungsbau hat hierzu eigens ein Berechnungsprogramm entwickelt. Sehr empfehlenswert sei es deshalb für alle, die eine entsprechende Feuerungsanlage planen oder in einem Neubau mit einem Kamin die Voraussetzungen dazu schaffen wollen, sich an einen Fachbetrieb der Innung zu wenden. Die Planung sei sehr komplex, von der richtigen Heizleistung des Ofens oder Kamins bis zur Gestaltung des Schornsteins könnten sich Fehler einschleichen, die später zu Verdruss oder Kosten führen. Umso mehr, als auch Themen wie Brandschutz oder die Absicherung von Lüftungsanlagen oder Dunstabzugshauben hinzukämen. Zu beachten sei zudem, dass die neuen Regeln für alle Holzfeuerstätten, also neben Kamin und Kachelofen auch für Anlagen wie Pellet- und Scheitholzkessel gelten. Wichtig sei es zudem, vielen Inhabern von Bestandsanlagen Befürchtungen zu nehmen, so Holger Masche. Ihre Anlagen müssten nicht nachträglich an die neuen Normen angepasst werden. Dies gelte auch, wenn zum Beispiel ein veralteter Ofen aufgrund der Forderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung ausgetauscht werden müsse. Hier haben die von 2010 bis Ende 2021 geltenden Vorschriften bestand. Ebenso können in 2021 in Auftrag gegebene Projekte für Feuerungsanlagen, die im vergangenen Jahr gestartet, aber nicht abgeschlossen wurden, nach den bis Ende 2021 gültigen Regelungen beendet werden. Ein Austausch mit Innungsbetrieben des Ofenbauhandwerks hilft, um offene Fragen zu klären.Foto: bb/privat

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