RINTELN (ste). Wie die Stadtverwaltung Rinteln mitteilt, ist das Rathaus für Bürgerinnen und Bürger zwar weiterhin geöffnet, allerdings ist der Zugang nur mit 3G-Nachweis möglich. Ab sofort erfolgt der Zutritt zum Gebäude aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage nur noch mit dem entsprechenden Nachweis für genesen, geimpft oder getestet sowie Vorlage des Personalausweises. Wer weder genesen noch vollständig geimpft ist, benötigt für den Zutritt zum Gebäude einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden "Leistungserbringer" durchgeführt wird, dazu zählen etwa öffentliche Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen. Zusätzlich ist darüber hinaus ein Testnachweis möglich, der auf einem PCR-Test beruht. In diesen Fällen darf die Testung abweichend maximal 48 Stunden zurückliegen. Die Überprüfung dieser Regelungen erfolgt durch einen Sicherheitsdienst. Aus Gründen der Zugangskontrolle wird der behindertengerechte Eingang verschlossen gehalten. Im Bedarfsfall wenden sich Menschen, die auf diesen Eingang angewiesen sind, bitte an das Bürgerbüro. Ein Besuch im Rathausgebäude Klosterstraße 19, dem Bürgerhaus und Mehrgenerationenhaus ist derzeit ebenfalls nur nach 3G-Zugangskontrolle möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Das Bürgerbüro und die Finanzabteilung bieten auf der Startseite der Homepage der Stadt Rinteln eine Online-Terminvereinbarung an.
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Zugang zum Rathaus
Ab sofort nur noch mit "3G-Nachweis
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