BAD NENNDORF (jb). Die Stadt Bad Nenndorf bekommt als einen neuen Ausschuss den Betriebsausschuss dazu. Hintergrund ist die Umstellung der Wirtschaftsführung des Kurbetriebes und damit einhergehend die Gründung eines Eigenbetriebs "Kurbetriebe Stadt Bad Nenndorf". Die Kurbetriebe sind ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und unter anderem für die Unterhaltung des Kurparkes, für das Kurhaus oder für die Förderung des Kurortcharakters zuständig. Generell ist der Betrieb für die Geschäftsvorgänge der vom Land Niedersachsen im Jahr 2005 übernommenen Kuranlagen zuständig. Genau genommen handelt es sich hierbei aber noch nicht um einen Eigenbetrieb. Dies soll nun zum 1. Januar 2022 geändert werden. Bereits in vorangegangen Sitzungen hatte Kämmerer Frank Behrens erklärt, dass dies erforderlich sei, um das Rechungswesen, wie es bisher geführt werde, genau so fortführen zu können, da eine entsprechende Verordnung außer Kraft getreten ist. Würde die Umstellung nicht erfolgen, müsse die Buchhaltung zu jener abgeändert werden, wie sie auch die Kommunen nach dem Haushaltsrecht nutzen. Um diesen Mehraufwand zu verhindern, wird nun der Eigenbetrieb gegründet, denn bei diesem darf wie bisher die Buchführung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb besitzt zudem keine Rechtspersönlichkeit. Zwei Neuerungen gibt es jedoch, denn für den Eigenbetrieb ist ein Betriebsausschuss nötig, der - wie alle anderen Fachausschüsse der Stadt auch - aus neun Mitgliedern bestehen soll. Auch wird durch den Rat ein Betriebsleiter gestellt, der voraussichtlich der Stadtdirektor sein wird. Je ein Mitglied der Geschäftsführung der Kur- und Tourismusgesellschaft (KurT) und ein Vertreter der Interessengemeinschaft Bad Nenndorf (IGBN) sollen zudem an den Sitzungen des Betriebsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. Beides wird aber letztendlich erst in der konstituierenden Sitzung des Rates Anfang November entschieden.
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Nenndorf bekommt weiteren Ausschuss
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